Dieser Fall aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts zeigt die schwerwiegenden Folgen grober Befunderhebungsfehler. Der behandelnde Augenarzt erkennt einen Tumor im Auge eines Babys nicht. Erst Monate später finden Ärzte einer Spezialklinik raus, dass der Tumor bereits im höchsten Stadium entwickelt ist. Der einzige Weg bleibt die operative Entnahme des Auges. Mit frühzeitiger, korrekter Befunderhebung und entsprechender Behandlung wäre dies vermeidbar gewesen.