Personenschaden.

Graf Johannes Wesselkamp Patientenanwälte

Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Unfall und Verletzung.

Unsere Kanzlei verhilft geschädigten Menschen und Opfern zu Ihrem Recht. Nicht selten wird man in einen Unfall oder einen Schicksalsschlag verwickelt, bei dem man in seiner Gesundheit geschädigt wird. 

Gründe gibt es viele: Verkehrsunfall, tätlicher Angriff, Hundebiss, Sturz, fahrlässiges Handeln, Arzthaftung und vieles mehr.

 

Leider ist das deutsche Zivilrecht im Vergleich zum bspw. amerikanischen Recht eher als "schädigerfreundlich" zu betiteln, was bedeutet, dass der Geschädigte sich juristisch schwerer tut, an eine angemessen hohe Entschädigung zu kommen.

Experten bei Personenschaden

Anspruch auf Schadensersatz.

Oft weiß der Geschädigte nicht einmal, welche Ansprüche ihm zustehen, dies können bspw. sein: Ansprüche aufgrund Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Unterhaltsschaden, Rentenschaden, Schaden wegen vermehrter Bedürfnisse, Schaden wegen Behandlungskosten, Schaden wegen sonstigen Kosten oder aufgrund von Zukunftsschäden.

 

Teilweise geht es hierbei um einen Kampf des "kleinen Mannes" gegen große Versicherungskonzerne, bei denen die Schädiger versichert sind.

 

Sind Sie an Ihrer Gesundheit geschädigt worden?

 

Dann sollten Sie nicht zu lange warten, denn es gilt in Deutschland eine kurze dreijährige Verjährungsfrist.

 

In solchen Personenschadensfällen werden unsere Rechtsanwälte als erstes alle nötigen Beweismittel sichern. Unsere Rechtsanwälte werden Zeugenaussagen einholen, bei den verantwortlichen Ärzten die vollständige Behandlungsdokumentation anfordern.

 

Nach der Beweissicherung werden unsere Anwälte die vorhandenen Beweise auswerten und begutachten. Unter Umständen wird hierfür ein Gutachteninstitut, d.h. ein medizinischer Experte bzw. Facharzt hinzugezogen.

 

Anschließend werden wir Ihre Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach ermitteln und berechnen, um sodann den Schädiger oder seine Versicherung mit den Ansprüchen wie bspw. Schmerzensgeld und Schadensersatz konfrontieren.

 

Wir leiten dann die außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen mit der jeweiligen Versicherung bzw. dem jeweiligen Schädiger ein. Hierbei wird es darum gehen, dass wir für Sie (zunächst) ohne Einschaltung des Gerichtes für Ihre bisherigen Schäden eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, und vor allem für alle zukünftigen Schäden eine verjährungssichere Anerkenntniserklärung erhalten.

 

Und sollte einmal die jeweilige Gegenseite nicht bereit sein, Ihre Schäden angemessen zu regulieren, so reichen wir für Sie gerne eine fundierte Schadensersatzklage beim zuständigen Gericht ein ... natürlich nicht nur in Freiburg, sondern bundesweit!

 

Spezialistin für Personenschaden
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Die Kapitalisierung von Schadensersatzrenten bringt auch Vorteile!
Wir erläutern die Berechnung des Streitwertes.
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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.