Innere Medizin.

Graf Johannes Wesselkamp Patientenanwälte.

Fachanwalt im Medizinrecht und Versicherungsrecht sowie spezialisierte Patientenanwälte für Freiburg, Offenburg und Karlsruhe.

Spezialisten für Haftungsfragen der Inneren Medizin
Spezialisten für Haftungsfragen der Inneren Medizin

Behandlungsfehler des Internisten.

Das Fachgebiet der Inneren Medizin ist auf die Erkennung, Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation sämtlicher innerer Organsysteme gerichtet und damit äußert umfassend. So verbergen sich hinter diesem Begriff insbesondere auch die folgenden Spezialisierungen der Internisten:

 

- Angiologie (Gefäßerkrankungen)

- Endokrinologie und Dialektologie (Stoffwechsel)

- Gastroenterologie (Magen-/ Darmtrakt)

- Hämatologie (Blut und blutbildende Organe)

- Infektiologie (Infektionskrankheiten)

- Kardiologie (Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems)

- Nephrologie (Erkrankungen der Niere und deren konservativer Therapie)

- Pneumologie  (Erkrankungen der Atmungsorgane)

- Toxikologie (Gifte und ihre Wirkung auf den Organismus)

- Rheumatologie (Erkrankungen, Diagnosen und Heilungsverfahren im Bereich der Gelenke)

- Onkologie (Tumorerkrankungen und Krebs)

 

Gerade der Fachbereich der Kardiologie ist nicht selten von Behandlungsfehlern getroffen, da es dabei um die Erkrankung des lebensnotwendigen Herz-Kreislauf-Systems geht. Klassische Krankheiten, bei denen es der Behandlung durch einen Kardiologen bedarf, sind neben Bluthochdruck, Herzinfarkt, Herzschwäche (sog. Herzinsuffizienz) und Herzrhythmusstörungen auch Herzmuskelentzündungen und Herzklappenfehler. 

 

Beispiel:

 

Bei dem folgenden Fall kam es aufgrund einer unter Herzrhythmusstörungen leidenden Patientin zu der Durchführung einer Elektroschockbehandlung. Grob behandlungsfehlerhaft wurde es unterlassen, davor für eine ausreichende Blutverdünnung zu sorgen. Auch die Aufklärung über das bestehende Risiko eines Schlaganfalls als Folge der Elekrokardioversion wurde unterlassen. In der Folge kam es bei der Patientin zu einer Thrombenbildung, welche zu einem Schlaganfall führte. Sie leidet seit diesem Ereignis unter einer Halbseitenlähmung rechts, einer Fußheberlähmung rechts, erheblichen geistigen Defiziten und Sprachverlust. Aufgrund dieses Dauerpflegefalls wurde der Patientin aufgrund dieser behandlungsfehlerhaft durchgeführten Defibrillation ein Schmerzensgeld von 250.000,00 Euro zugesprochen, wobei darüber hinaus ein immaterieller Vorbehalt besteht (vgl. LG Münster, Urt.v. 26.02.2004 - 11 O 1027/02).

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Wir helfen im Schadensfall im Bereich Innere Medizin.


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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.