Medizinrecht · 27. Juli 2019
Auch wenn Geburtsschäden in Deutschland nicht flächendeckend erfasst werden, sind sie immer wieder Streitgegenstand vor den Gerichten. Meist geht es dabei um Ersatzansprüche, die der, bei der Geburt Geschädigte, geltend machen will. So auch in folgendem Fall, den das OLG Zweibrücken zu entscheiden hatte: Der Kläger erlitt bei der Geburt eine Hirnschädigung, die weitere Gesundheitsstörungen verursachte. Er trugt vor, eine Geburt per Kaiserschnitt hätte die Schädigungen vermeiden...