Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.
Wäre das im Rahmen des Eingriffes am 22.10.2019 verwendete Medizinprodukt, insbesondere der Arthroturm, nicht mangelhaft gewesen, so wäre es nicht zu einer Verbrennung des Ellenbogens des Antragstellers gekommen. Vielmehr ist anzunehmen, dass die Operation dann komplikationslos verlaufen, dem Antragsteller keine Gesundheitsschäden entstanden wären.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!