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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 120.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte die erforderlichen Befunde insbesondere durch CT- Untersuchungen rechtzeitig erhoben oder zumindest die von ihnen erstellten Röntgenbefunde richtig gedeutet, so hätten sie die Schraubenbrüche und die Gelenkirritationen rechtzeitig erkennen und entsprechend therapieren können. So wären die schweren gesundheitlichen Schäden des Mandanten (insbesondere die nachhaltige Nervenschädigung) oder zumindest eine Schadensvertiefung vermieden worden und der Mandant wäre heute schmerzfrei.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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