Tanja Graf.

Gesundheitsberatung. Qualitätsmanagement.

Tanja Graf
Tanja Graf

Tanja Graf

Gesundheitsberaterin, Mandantenbetreuerin, Coach im Gesundheitswesen

Frau Tanja Graf ist seit der Gründung der damaligen Kanzlei "Michael Graf Patientenanwalt" im Jahr 2004 ein fester und prägender Bestandteil unseres Teams. Von Beginn an war sie nicht nur bei Aufbau und Organisation der Kanzlei maßgeblich beteiligt, sondern übernahm auch früh Verantwortung in der Qualitäts- und Personalführung und in der gesundheitlichen Betreuung unserer Mandanten.

Als ausgebildete Gesundheitsberaterin und Coach im Gesundheitswesen vereint Frau Graf gesundheitliches Fachwissen, Empathie und langjährige Erfahrung in systemischen, medizinischen und sportlichen Bereichen. Ihre Leidenschaft gilt der ganzheitlichen Gesundheit und Beratung der Mandanten – ob in Ernährung, im Pilates sowie Yoga oder im Gesundheitstraining. Dieses Wissen bringt sie täglich in die persönliche Betreuung unserer Mandanten ein, um sie in körperlich wie psychisch belastenden Situationen professionell und einfühlsam zu begleiten.

In unserer Kanzlei ist Frau Graf zudem zentrale Ansprechpartnerin für die Mandantenbetreuung, das Beschwerdemanagement und die Organisation des Anwaltssekretariats. Mit ihrem Gespür für Menschen und ihrer ausgeprägten organisatorischen Stärke sorgt sie dafür, dass unsere Mandanten und Mitarbeiter sich in guten Händen wissen.


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Zertifikate "Patienten-/Kurberaterin" 2026
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Graf Johannes Wesselkamp

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Spezialgebiete

Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Michael Graf Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Freiburg

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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.