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Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Die hier fehlerhaft erfolgte Behandlung unserer Mandantin im Klinikum der Anspruchsgegner im Zeitraum vom 02.09.2021 bis zum 03.09.2021 ist insbesondere darin zu sehen, dass

 

- die am 02.09.2021 in der Notaufnahme diensthabende Ärztin in Verkennung der bereits deutlich ausgeprägten und für das Vorliegen einer akuten chirurgischen Erkrankung mit peritonealer Reizsymptomatik sprechenden Symptome und trotz der ihr bekannten rechtsseitigen Ovarialzyste unserer Mandantin davon absah, das Abdomen mittels bildgebender Verfahren (bspw. Röntgen- oder Ultraschalldiagnostik) zu untersuchen bzw. eine derartige Untersuchung zu veranlassen;

 

- die Ärzte auf der Kinderstation am 02.09.2021 die Anordnung zur Durchführung einer Sonographie nicht umsetzten, obwohl die Symptomatik unserer Mandantin für eine notfallmäßig zu behandelnde chirurgische Erkrankung mit peritonealer Reizsymptomatik sprach;

 

- die Klinik als Rechtsträgerin der Klinik der Anspruchsgegner nicht dafür Sorge trug, dass die angeordneten Untersuchungen durch das ärztliche Personal ihrer Dringlichkeit entsprechend und somit nach Maßgabe des (fach)ärztlichen Standards durchgeführt wurden.

 

Wären den verantwortlichen Ärzten im Klinikum bei der Behandlung unserer Mandantin im Zeitraum vom 02.09.2021 bis zum 03.09.2021 nicht die dargelegten Behandlungsfehler unterlaufen, wären die schwerwiegenden Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unserer Mandantin vermieden worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden.

Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.