Erstberatung

Unsere anwaltliche Erstberatung durch einen erfahrenen Patientenanwalt ist kompetent und unverbindlich.
Wir finden eine gute Lösung.

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg.

Wir beraten jeden Mandanten im Erstgespräch umfassend und unverbindlich. Sie haben bei uns kein Risiko. Wir helfen, egal ob bei Behandlungsfehler, bei Schmerzensgeld oder bei Streit und Problemen mit Ihrer Versicherung, bei Unfall oder Berufsunfähigkeit oder Erkrankung.

"Das geht. Das geht gut!"


Wir beraten Sie gerne:



Die Erstberatung.

In der Erstberatung sprechen wir gemeinsam online, telefonisch oder ggf. im Beratungsbüro über die ersten Schritte in Ihrem Fall. Dabei zeigen wir Ihnen alle zielführenden Wege auf. Natürlich haben Sie nach unserem Erstberatungsgespräch die freie Wahl, ob und wie es weiter gehen soll.

Patienten- und Versicherungsrecht.
Patienten- und Versicherungsrecht.

Eine Erstberatung ist bei uns unverbindlich. Eine Erstberatung beinhaltet eine kurze schriftliche oder kurze telefonische (max. 20 Minuten) oder in einem kurzen Ersttermin (max. 20 Minuten) erfolgte Einschätzung der Rechtslage, wobei diese Einschätzung nur vorläufig und für unsere Kanzlei nicht verbindlich ist. Es steht unserer Kanzlei frei, ob und in welcher Form wir erstberaten. Wird unsere Kanzlei darüber hinaus aktiv (darüber hinausgehende Gespräche, oder Emails oder Briefe etc.) so sind diese Tätigkeiten nicht in der Erstberatung enthalten. Für diese sieht das RVG bestimmte Gebühren vor.

Rechtsschutzversicherung.
Rechtsschutzversicherung.

In der Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung unsere Vergütung in gesetzlicher Höhe (RVG), soweit Ihr Rechtsschutzfall dort versichert ist. Die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung wird (sofern Sie dies wünschen) von uns übernommen. Wir ermitteln den Rechtsschutzfall und legen jenen dann mit umfassender Deckungsanfrage Ihrer Rechtsschutzversicherung vor. Auch nach  Pflichtverletzung Ihrer Rechtsschutzversicherung können wir Ihre Deckungs-/Zahlungsansprüche (ggf. gerichtlich) gesondert gegen Ihre Rechtsschutzversicherung geltend machen.



Rechtsschutzversicherung.

Auch nach der Erstberatung entstehen Ihnen für unsere anwaltliche Tätigkeit oftmals keine Kosten. Denn wir rechnen in der Regel alle unsere Anwaltsgebühren (RVG) direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, so bleiben Sie bei Kostenschutzzusage der Rechtsschutzversicherung in der Regel von Anwaltsgebühren verschont. Selbstverständlich kümmern wir uns (auf Wunsch) parallel dazu um die Korrespondenz (d.h. Deckungsanfrage etc. und Abrechnung) mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (die gesonderten Anwaltskosten hierfür sind vergleichsweise überschaubar, lohnen sich aber für den Mandanten, da er hiermit die Durchsetzung von Kostenschutz in der Hauptsache fördert), d.h. wir übernehmen den Schriftverkehr von Beginn an bis zum versicherungsrechtlichen Abschluss (Entscheidung der Rechtsschutzversicherung) des parallelen Rechtsschutzfalles.

Finanzierer.

...und sollten Sie zu Ihrem Fall keine Rechtsschutzversicherung haben, so wäre der Weg zu einem sehr guten Prozessfinanzierer offen. Der Prozessfinanzierer entscheidet dann, ob er die Anwaltskosten für Sie übernimmt.


Hinweis:

Fachanwalt Michael Graf
Fachanwalt Michael Graf

"Sie müssen wissen, dass wir Spezialisten sind! Und weil wir Experten sind, möchten wir einen Fall von Anfang an professionell bearbeiten; aus diesem Grund übernehmen wir in aller Regel keine Anwaltswechselfälle. 

 

Wir haben uns zudem gezielt auf das Medizinschadensrecht, sowie auf das Recht der Personenschäden und der Personenversicherung (Unfall- und BU-Versicherung) spezialisiert. Alle anderen Rechtsbereiche, insbesondere 

 

* Arzthaftung mit Todesfolge;

* Arzthaftung in der Schönheitschirurgie;

* Arzthaftung in der Psychiatriebehandlungen;

* Arzthaftung bei Zahnbehandlungen;

* Krankenversicherungsrecht und Sozialrecht;

* Pandemiebedingte Rechtsprobleme

 

bearbeiten wir nicht mehr. Zudem können wir besonders eilige Mandate nicht annehmen.

 

Alle übrigen Rechtsfälle prüfen und bearbeiten wir sehr gerne."

 

Freiburg im Jahr 2021,

Rechtsanwalt Michael Graf



Unser Auftrag.

Eine gute außergerichtliche Lösung.

Unsere Philosophie und Kompetenz macht uns stark für eine außergerichtliche Lösung. Wir sind der Meinung, dass eine rasche und gute außergerichtliche Lösung dem Mandanten und dem Fall in der Regel mehr dient, als jahrelanger - womöglich jahrzehntelanger - Rechtsstreit vor Gericht ohne Gewissheit des Ausgangs. Daher verstehen wir unseren Auftrag stets so, dass wir für Sie eine gute Lösung im aussergerichtlichen Bereich finden werden. 

"Das geht. Das geht gut."


Michael Graf Patientenanwälte Freiburg, Ihre Experten im Arzthaftungsrecht und Personenversicherungsrecht für Freiburg, Karlsruhe und bundesweit.
Unser Team freut sich auf Sie!

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg



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