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Patientenschutz: OLG Frankfurt a. M. (8. Zivilsenat), Urteil vom 25.04.2023 – 8 U 127/21

NEWS: Zu den Anforderungen an die Sorgfalt einer Krankenschwester bei einer intravenösen Medikamentengabe bei einem Kleinkind hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden.

Sehr fehleranfällig sind menschliche Erinnerungen, diese können insbesondere durch die Neigung aller Menschen zur Anreicherung des vermeintlich Erlebten anhand von allgemeinen Mustern, durch Nach- und Fehlinformationseffekte sowie durch eine Tendenz zur Uminterpretation zur Vermeidung von kognitiver Dissonanz verfälscht werden.

 

Patienten, die sich auf Anraten seines Arztes in ein Krankenhaus begeben, in welchem jener Arzt ihn in seiner Rolle als Belegarzt weiter behandelt, erwarten sämtliche medizinischen Leistungen. Andere Ärzte, die wegen des notwendigen Schichtdienstes unweigerlich an der Behandlung beteiligt sein werden, sieht ein solcher Patient regelmäßig als Erfüllungsgehilfen seines Vertrauensarztes an.

 

Der Betrieb einer Kinderbelegstation setzt nicht unbedingt die Fähigkeit voraus, notfallmäßig Lungenspiegelungen vornehmen zu können.


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