Im Medizinrecht beraten und vertreten wir geschädigte Patienten bei Behandlungsfehler und Personenschaden. Wir helfen, wenn Kliniken und Ärzte ihre Patienten unzureichend aufklären oder fehlerhaft behandeln.
Alle unsere Patientenanwälte sind als Experten im Arzthaftungsrecht tätig. Wir sind absolute Spezialisten für das Patientenrecht, weil wir uns seit vielen Jahren ausschließlich auf diesen juristischen Teilbereich des Medizinrechts und der Medizin focussieren und dabei nur die Seite der Patienten beraten und vertreten. So finden wir auch für Ihren Fall die beste außergerichtliche Lösung. Patientenanwalt Michael Graf ist Fachanwalt im Medizinrecht.
Im Versicherungsrecht und Personenschadensrecht beraten und vertreten wir Geschädigte und Versicherungskunden bei Personenschaden, Berufsunfähigkeit und Unfall. Wir helfen, wenn Versicherungen nicht zahlen. Alle unsere Patientenanwälte sind hier als Spezialisten im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung tätig. Patientenanwalt Michael Graf ist Fachanwalt im Versicherungsrecht.
Unsere Patientenanwälte sind zudem spezialisiert auf die Berechnung und Durchsetzung von Personenschäden. Wenn es um Schmerzensgeld geht, sind wir Experten darin, auf medizinischer Ebene fundiert zu verhandeln und treffsichere Argumente zu bringen, um Ihnen zu einer guten außergerichtlichen Lösung zu verhelfen.
Nach Behandlungs- und Arztfehlern bei der Geburt ist der Patient oft doppelt geschädigt. Erstens erleiden Kind und Mutter einen Gesundheitsschaden, mit dem beide physisch und auch psychisch leben müssen, was für die meisten Patienten oft nicht einfach ist. Zweitens steht die geschädigte Familie dann auch finanziell schlecht da, denn der Arzt kann oder will nicht mehr helfen, und die Versicherung zahlt nicht. Wir beraten und unterstützen geschädigte Patienten bei Geburtsschäden und sichern daher gerne auch Ihre Ansprüche bei der außergerichtlichen Schadensregulierung.
Unsere Aufgabe als Patientenanwälte ist es, Sie als geschädigten Patienten oder Versicherungskunden richtig zu beraten, Ihnen die besten juristischen Wege aufzuzeigen und für Sie im außergerichtlichen Bereich effektiv und rasch alle Ihre Ansprüche und Rechte durchzufechten. Egal ob Arzthaftung, Unfall oder Berufsunfähigkeit, unsere Patientenanwälte beherrschen ihr anwaltliches Handwerk im Medizinschadens- und auch im Personenversicherungsrecht. Wir sind ausschließlich im außergerichtlichen Bereich tätig. Der Erfolg gibt uns Recht.
Wir vertreten Mandanten aus Freiburg, Offenburg und Karlsruhe, aber natürlich auch bundesweit! Außerdem beraten und vertreten wir außergerichtlich geschädigte Mandanten aus der Schweiz über unser Beratungsbüro in Basel. Wir sind spezialisierte Medizinschadensanwälte und Experten für Schadensersatz aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern und Unfällen, sowie für die Anspruchsdurchsetzung aus dem medizinischen Versicherungsrecht. Das Markenzeichen unseres Teams: Eine immense praktische und juristische Erfahrung in unseren Spezialgebieten.