Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt bzw. Entbindung sind oft besonders drastisch. Passieren hier Behandlungsfehler oder eine Arzthaftung, dann liegt ein sogenannter Geburtsschaden vor, der für das Kind und für die Eltern dramatische Folgen haben kann. Nicht selten belaufen sich hier die Schadensersatzansprüche auf mehrere Millionen Euro. RA Michael Graf ist ...
Als Opfer von Behandlungsfehler und/oder ärztlichem Aufklärungsfehler steht Ihnen ein erhebliches Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Dies gilt nicht nur für Kunstfehler beim Arzt bzw. in einer Klinik, sondern auch für Fehler vom Pflegepersonal im Krankenhaus oder in der ReHa. Hier hilft unser Team Patientenschutz. Auch bei anderen Personenschäden, bspw. durch Unfall, stehen wir Ihnen zu Seite. Zögern Sie nicht, wir machen Ihre Rechte rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung geltend.