Notfallmedizin (Notoperation)

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Experte bei Haftungsfragen der Notfallmedizin
Experte bei Haftungsfragen der Notfallmedizin

Unter Notfallmedizin versteht man die Behandlung von akut eingetretenen, nicht selten lebensbedrohlichen Gesundheitsstörungen. Das Einleiten und Durchführen lebensrettender Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung der akut bedrohten Vitalfunktionen gehört genauso zur Aufgabe der Notfallmediziner, wie das Herstellen und Erhalten der Transportfähigkeit des Patienten.

 

Als interdisziplinärer Fachbereich sind dort insbesondere Anästhesisten, Internisten, Chirurgen und Neurologen tätig. Notfallmedizin selbst ist lediglich eine ärztliche Zusatz-Weiterbildung.

 

Beispiel:

 

Beispielhaft soll folgender Notfall geschildert werden: 

 

Bei dem Patienten hat sich ein Krampfzustand der Bronchien eingestellt (sog. Broncospasmus). Obwohl  es spezielle krampflösende Medikamente gibt, welche diesen Zustand beenden können, wurden diese durch den Notarzt nicht verabreicht. Es kam in der Folge zu der Entwicklung einer Gehirnschrumpfung. Der linke Arm und die linke Hand sind seither nur noch als Hilfshand bzw. Hilfsarm einsetzbar. Es werden dauerhaft krankengymnastische, ergotherapeutische und orthopädische Behandlungen erforderlich sein. Zudem besteht die Gefahr einer Epilepsieerkrankung. Da der weitere Verlauf unabsehbar ist, wurde unter einem immateriellen Vorbehalt ein Schmerzensgeld von 75.000,00 Euro zugesprochen (vgl. LG Osnabrück vom 20.02.2008 Az. 2 O 627/03)

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