Schildern Sie uns doch einfach online und kostenfrei Ihren Fall - egal ob Arzthaftung oder Versicherungsrecht - und wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen. So können wir bereits eine erste Einschätzung Ihres Falles vornehmen, und sind für ein Beratungsgespräch bereits bestens vorinformiert.
Das Ausfüllen des Fragebogens macht Ihnen zwar zunächst ein wenig Arbeit, jedoch ist der Fragebogen wesentliche Bearbeitungsgrundlage für Ihren Fall, da er der fundierten juristischen Überprüfung der Sache dient. Fragen, die zu Ihrem Einzelfall nicht passen (es handelt sich um einen Formularfragebogen, der die hier vorliegende Konstellation vsl. nicht exakt abbildet und erfragt), können Sie einfach auslassen, natürlich sind auch Schätzungen („ca.“) oder Vermutungen („vermutlich“) bei den Antworten erlaubt. Je ausführlicher und fundierter Sie den Fragebogen ausfüllen, um so fundierter können wir den Fall prüfen und Sie beraten.
Sollten Ihnen noch weitere wichtige Unterlagen vorliegen, welche Sie bislang noch nicht an uns übermittelt haben (bspw. Gutachten, Behandlungsunterlagen usw.), so senden Sie uns diese bitte per Email zu.
Sobald Sie den Fragebogen online ausgefüllt haben, wird dieser automatisch an die Graf Johannes Patientenanwälte weitergeleitet und wir werden uns sodann umgehend bei Ihnen melden.
"Sie müssen wissen, dass wir Spezialisten sind! Und weil wir Experten sind, möchten wir einen Fall von Anfang an professionell bearbeiten; aus diesem Grund übernehmen wir in aller Regel keine Anwaltswechselfälle.
Wir haben uns zudem gezielt auf den außergerichtlichen Bereich, und darin auf das Medizinschadensrecht, sowie auf das Recht der Personenschäden und der Personenversicherung (Unfall- und BU-Versicherung) spezialisiert. Alle anderen Rechtsbereiche, insbesondere
* Gerichtliche Streitigkeiten
Arzthaftung mit Todesfolge;
* Arzthaftung in der Schönheitschirurgie;
* Arzthaftung in der Psychiatriebehandlungen;
* Arzthaftung bei Zahnbehandlungen;
* Krankenversicherungsrecht und Sozialrecht;
* Pandemiebedingte Rechtsprobleme
bearbeiten wir nicht mehr. Zudem können wir besonders eilige Mandate nicht annehmen.
Alle übrigen Rechtsfälle prüfen und bearbeiten wir sehr gerne."
Freiburg im Jahr 2021,
Rechtsanwalt Michael Graf