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Blog: Grober Behandlungsfehler bei der Untersuchung der Schulter

Eine unterlassene Röntgendiagnostik ist ein grober Behandlungsfehler

Entscheidung  BGH, NJW 1989, 2332:

 

Eine unterlassene Röntgendiagnostik ist ein grober Behandlungsfehler

 

Zum Fall:

 

Ein Mann verunglückte bei einem Verkehrsunfall und kam mit schweren Verletzungen in das Krankenhaus.

 

Im Krankenhaus gab der Patient starke Schmerzen im Schultergelenk an.

 

Der behandelnde Arzt musste in diesem Fall dem Verdacht einer Eckgelenkssprengung nachgehen, nachdem der Patient auch Tage nach dem Unfall weiter über starke Schmerzen im Bereich der Schulter klagte. Dies erfolgt normalerweise durch eine engmaschige Röntgenkontrolle.

 

Unterlässt der behandelnde Arzt die Röntgenkontrolle, dann handelt es sich um einen groben Behandlungsfehler.  

 

Es grüßt Sie herzlich

Ihr RA Michael Graf

ANWALTGRAF, Freiburg


Hinweis: Bei dem hier vorgestellten Fall handelt es sich u.U. um einen realen Fall, ggf. sogar aus unserer Kanzlei. Es werden bei solchen dann aber die Namen aller Beteiligten, sowie die Datumsangaben, die Zahlen und die sonstigen genannten Beträge abgeändert und/oder abgekürzt, um den Fall dadurch zu anonymisieren.

Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei Sauerstoffmangel während der Geburt, fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt, Notsectio, Hebammenfehlern, ärztlichen Versäumnissen, Hirnschäden, Cerebralparese/Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach gravierenden Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Diagnosefehlern, Operationsfehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Pflegebedarf, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse oder lebenslange Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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