A. Problemstellung Die Entscheidung des BVerfG (1 BvR 1187/19) befasst sich zum einen mit verfassungsrechtlichen Problemen (Beschwerdebefugnis des Erben des verstorbenen Patienten: Die Verfassungsbeschwerde müsse der Durchsetzung eigener Rechte dienen; die Geltendmachung höchstpersönlicher Rechte sei auch im Fall des Todes nicht durch Dritte möglich), zum anderen mit medizinrechtlichen Problemen (insbesondere Arzthaftungsfragen zu §§ 280, 823 BGB: Aufklärungs-/Behandlungsfehler wegen...
Der Annahme eines groben Fehlers steht nicht entgegen, dass es sich bei dem Praxismitarbeiter bloß um einen Berufspraktikanten gehandelt hat. Denn für die Bewertung eines Behandlungsfehlers sind nicht die Kenntnisse eines Praktikanten, sondern die einer standardgemäß ausgebildeten Fachkraft - hier einer MTRA - zugrunde zu legen.
Zu prüfen ist, ob die Millimeterwellentherapie (MWT) unter die medizinische Aufklärungspflicht des § 630f BGB fällt und daher der Patient laut geltender Rechtsordnung nach ausreichender Aufklärung zunächst ausdrücklich einwilligen muss, bevor er den Millimeterwellenstrahlen ausgesetzt werden darf.
Der VI. Zivilsenat des BGH hat mit seinen Beschlüssen vom 19.5.2020 und 6.7.2020 nunmehr einen in Rechtsprechung und Literatur bereits seit mehreren Jahren geführten Grundsatzstreit hinsichtlich der Zulässigkeit von Beweisfragen zu Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht als „Vorfrage“ im selbstständigen Arzthaftungsbeweisverfahren entschieden.
ZUM FALL: Im Jahr 2007 musste sich das LG Köln (Aktenzeichen: 25 O 592/01) mit der Frage auseinandersetzen, welche Ansprüche der Geschädigten und ihren Eltern zustehen, wenn im Rahmen der Geburt zahlreiche verschiedene Behandlungsfehler begangenen wurden, die zur Entstehung eines Geburtsschadens geführt haben. Sachverhalt Die Mutter der Geschädigten begab sich am 6. September 1996 in der 40. Woche ihrer Schwangerschaft zur Entbindung in die Abteilung der Gynäkologie des beklagten...