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Behandlungsfehler im Krankenhaus

Wie eine verzögerte Diagnose zu lebenslangen Dauerschäden führte!

In der Medizin ist eine schnelle und präzise Diagnose entscheidend, insbesondere im Umgang mit Neugeborenen. Ein Fall, der dies besonders deutlich macht, betrifft eine vier Wochen alte Patientin, die aufgrund eines Behandlungsfehlers schwerwiegende und lebenslange gesundheitliche Folgen erleiden musste. Wir fordern daher ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000,00 € aufgrund erheblicher Behandlungsfehler.


Die Patientin wurde aufgrund von Symptomen wie Erbrechen, Teilnahmslosigkeit und vermindertem Trinkverhalten in die Notaufnahme einer Kinderklinik eingeliefert. Die Eltern berichteten von einer bereits bekannten Ovarialzyste im rechten Eierstock.
Trotz dieser Information stellte die behandelnde Ärztin fälschlicherweise die Diagnose einer Infektion und veranlasste zunächst keine weiterführende Diagnostik. Weitere Untersuchungen oder eine differenzierte Diagnostik wurden nicht eingeleitet, obwohl die Symptome eindeutig auf eine Ovarialtorsion (Verdrehung des Eierstocks) hindeuteten – eine hochakute und potenziell lebensbedrohliche Komplikation, die im Neugeborenenalter besonders gefährlich ist.


Auch als die Laborwerte keine Hinweise auf eine Infektion lieferten, wurde keine zusätzliche Abklärung veranlasst. Erst nach Stunden und einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands wurde eine Abdomensonographie (Ultraschalluntersuchung des Abdomens) durchgeführt. Viel zu spät wurde die richtige Diagnose erkannt: eine Torsion und eine Einblutung in die Zyste.
Aufgrund der fortschreitenden Schmerzen und der schließlich richtigen Diagnose wurde die Patientin in die Kinderchirurgie verlegt. Dort stellte man fest, dass die Patientin unter erheblichen Schmerzen litt und sofort einer risikoreichen Not-Operation unterzogen werden musste. Während des Eingriffs wurde festgestellt, dass der Eierstock aufgrund der verzögerten Behandlung so stark geschädigt war, dass er irreversibel abgestorben war.


Die verzögerte Diagnose führte nicht nur zu einer Verschlechterung des Allgemeinzustands der Patientin, sondern auch zu einer Teildurchblutungsstörung des Dünndarms, die chirurgisch korrigiert werden musste. Dabei wurde festgestellt, dass der Dünndarm auf etwa 10 cm irreversibel geschädigt war, sodass eine Ileostomie erforderlich wurde.


Der gravierendste langfristige Schaden war jedoch der Verlust des rechten Eierstocks, der aufgrund der verzögerten Behandlung abgestorben war.


Künftige Schwangerschaften, falls überhaupt möglich, werden mit erheblichen medizinischen Risiken und Schwierigkeiten verbunden sein. Auch die Darmverletzung und die anschließende Ileostomie haben langfristige Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patientin. Obwohl die Ileostomie später erfolgreich rückgängig gemacht wurde, bleiben die körperlichen und emotionalen Folgen einer solchen schweren Erkrankung und Behandlung bestehen.


Durch die gravierenden Behandlungsfehler leidet unsere Mandantin unter Dauerschäden mit einer Verschlechterungstendenz. Das Ausmaß der künftigen Entwicklungsdefizite ist noch nicht absehbar, jedoch erlitt unsere Mandantin aufgrund der Fehler erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte



Fachanwalt Medizinrecht.

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Graf Johannes Wesselkamp

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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.