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Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 175.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 175.000,00 Euro.

Die Behandlung unseres Mandanten in der Klinik der Anspruchsgegner war grob fehlerhaft.

 

Bei der Operation am 13.07.2021 wurde intraoperativ nicht facharztgemäß sorgfältig vorgegangen, wodurch eine instabilitätsbedingte Ventrolisthese L5/S1 und sodann ein Liquorleck entstand. Postoperativ wurden der Mandant und seine Lebensgefährtin nicht ernst genommen und man ist auf deren Hinweise nicht weiter eingegangen. Hier hätte eine direkte Befundung stattfinden müssen, um die Ventrolisthese und das Liquorleck diagnostizieren und sofort operativ versorgen zu können, statt unseren Mandanten mehrere Tage mit Opiaten zu überschütten.

 

Bei der Operation am 21.07.2021 fand keine ordnungsgemäße Aufklärung statt, da der Mandant in seinem Zustand gar nicht aufnahmefähig war. Wäre er dies gewesen, hätte er sich voraussichtlich zunächst eine Zweitmeinung eingeholt, bevor eine Spondylodese durchgeführt wird. Intraoperativ wurde das Liquorleck sodann nur provisorisch verschlossen und die Ventrolisthese L5/S1 mit Schrauben in einer Fehlstellung versorgt, was postoperativ für massive Schmerzen beim Mandanten sorgte. Auch hier wurde bei unserem Mandanten postoperativ eine weitere Befundung unterlassen und lediglich zur weiteren Behandlung in die Reha geschickt.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.