Seit 2004 beraten und vertreten wir im Medizin- und Versicherungsrecht ausschließlich die Anspruchsinteressen geschädigter Patienten gegenüber Kliniken, Ärzten und Haftpflichtversicherern. Aus langjähriger Praxis im Personenschadensrecht wissen wir: Die besten Ergebnisse werden häufig dann erreicht, wenn Ansprüche frühzeitig medizinisch und rechtlich sauber aufbereitet und konsequent verfolgt werden – mit dem klaren Ziel einer fairen außergerichtlichen Regulierung. Wo das nicht möglich ist, streben wir eine tragfähige Regulierung im Beweisverfahren oder eine Einigung im Vergleich an, damit Sie möglichst schnell verlässliche Planungssicherheit erhalten. Hierbei ist eine Kapitalisierung aller lebenslangen Schäden oft der bessere Weg ("Kapitallösung").

Oft lässt sich bereits außergerichtlich oder spätestens im gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren eine tragfähige Lösung erreichen. Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches, aber streitschlichtendes Vorverfahren: Ein unabhängiger Sachverständiger klärt medizinische Kernfragen frühzeitig und schriftlich, sodass die Parteien auf dieser Grundlage häufig ohne Klage zu einer sinnvollen Regulierung kommen. Ziel ist es, Ihnen und Ihrer Familie so früh wie möglich eine verlässliche Grundlage für Ihre weitere Lebens- und Finanzplanung zu geben und langjährige Prozesse zu vermeiden.
Ein „echter“ Klageprozess dauert demgegenüber regelmäßig deutlich länger, nicht selten viele Jahre, insbesondere wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden. Die Belastung durch solche langwierigen Klageverfahren ist für Geschädigte erheblich: Die notwendige finanzielle und organisatorische Planung bleibt unsicher, und nicht selten verschärft sich die wirtschaftliche Lage der Betroffenen. Hinzu kommt, dass Rechtsschutzversicherer den vertraglich geschuldeten Kostenschutz zunehmend einschränken wollen, was zusätzliche Auseinandersetzungen und Verzögerungen verursachen kann.
Aus diesen Gründen sind wir auf rasche und sachgerechte Gesamtlösungen spezialisiert – mit dem klaren Ziel, spätestens im selbständigen Beweisverfahren eine ausgewogene und verlässliche Regulierung zu erreichen.
Eine gute Lösung bedeutet für unsere Mandanten vor allem eines: eine angemessene Regulierungssumme, die die Folgen des Schadens auch für die Zukunft realistisch abbildet und Ihnen verlässliche Perspektiven eröffnet. Betroffene wollen nicht jahrelang in Unsicherheit leben, sondern ihre Ansprüche zeitnah geklärt wissen – mit einer hohen Abfindung in Kapital, die Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Verdienstausfall und die langfristigen Mehrbedarfe tatsächlich lebenslang abdeckt.
Eine solche Regulierung erreicht man in der Praxis vor allem durch konsequente fachanwaltliche Arbeit im Vorfeld: sorgfältige Beweisbeschaffung, präzise medizinische und rechtliche Prüfung und anschließend intensive, professionell geführte Verhandlungen mit Klinik, Arzt und Haftpflichtversicherer. Genau darauf sind wir spezialisiert.
Ein gerichtliches Klageverfahren bietet demgegenüber häufig keine Vorteile. Nicht selten verhärtet eine Klage die Fronten und verstärkt das Abwehrverhalten der Gegenseite. Zudem fehlt den Gerichten im Alltag oft die Zeit für zusätzliche Güteversuche und tragfähige Vergleichsverhandlungen; Verfahren ziehen sich, Termine und Entscheidungen kommen spät. Am Ende steht dann häufig erst nach vielen Jahren eine gerichtliche Entscheidung – im Personenschadensrecht nicht selten mit einem erheblichen Risiko, weil zentrale Kausalitätsfragen schnell zu einem „Ganz oder gar nicht“ führen.
Gerade deshalb setzen wir vorrangig auf faire außergerichtliche Lösungen sowie auf gute Vergleiche, die Ihnen schneller Klarheit und Sicherheit geben. Und gerade bei Geburtsschäden, Kindsschäden und schweren Personenschäden ist eine Kapitallösung häufig besonders sinnvoll, weil die wesentlichen Schäden und der Zukunftsbedarf bereits im Vorfeld über eine einmalige Gesamtkapitalsumme reguliert werden können, die einen lebenslangen Zeitraum abdecken kann.
Die Graf Johannes Wesselkamp Patientenanwälte sind zwar auf die Regulierung im Medizinschadensrecht spezialisiert. Wir setzen die Ansprüche und Rechte geschädigter Patienten bei Behandlungsfehlern dabei konsequent durch – mit dem klaren Ziel einer fairen, einvernehmlichen Regulierung; falls nötig, klagen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch, bspw. mittels sog. "selbständigen Beweisverfahren" (vgl. hierzu unsere FAQ und unseren Podcast).

Wir sind zudem Profis im Berufungsrecht gegen Urteile der Landgerichte in 1. Instanz. Im Medizinrecht prüfen wir Fehlurteile der Landgerichte und reichen Berufung beim Oberlandesgericht ein.