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Michael Graf Patientenanwälte Freiburg. Profis bei Versicherungsrecht und Behandlungsfehler.

Experten bei Geburtsschaden.

"Das geht. Das geht gut."


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Patientenschutz
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Aufklärungsfehler
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Fachanwalt bei Geburtsschaden.

Behandlungsfehler. Geburt.

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt bzw. Entbindung sind oft besonders drastisch. Passieren hier Behandlungsfehler oder eine Arzthaftung, dann liegt ein sogenannter Geburtsschaden vor, der für das Kind und für die Eltern dramatische Folgen haben kann. Nicht selten belaufen sich hier die Schadensersatzansprüche auf mehrere Millionen Euro. RA Michael Graf ist ...

Michael Graf Patientenanwälte Freiburg

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Patientenanwalt im Medizinrecht.

Arzthaftung. Schmerzensgeld. Schadensersatz.

Als Opfer von Behandlungsfehler und/oder ärztlichem Aufklärungsfehler steht Ihnen ein erhebliches Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Dies gilt nicht nur für Kunstfehler beim Arzt bzw. in einer Klinik, sondern auch für Fehler vom Pflegepersonal im Krankenhaus oder in der ReHa. Hier hilft unser Team Patientenschutz. Auch bei anderen Personenschäden, bspw. durch Unfall, stehen wir Ihnen zu Seite. Zögern Sie nicht, wir machen Ihre Rechte rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung geltend.


Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei Sauerstoffmangel während der Geburt, fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt, Notsectio, Hebammenfehlern, ärztlichen Versäumnissen, Hirnschäden, Cerebralparese/Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach gravierenden Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Diagnosefehlern, Operationsfehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Pflegebedarf, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse oder lebenslange Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.