Zum Fall:
Ein Patient wird bei einem Autounfall schwer verletzt. Er wird mit folgenden Symptomen in das Krankenhaus eingeliefert: Schnittwunden im Gesicht, Brillenhämatom, Übelkeit und Erbrechen. Damit ist der Verdacht auf eine schwere Gehirnerschütterung und einer eventuellen Schädelbasisfraktur gegeben.
Im Krankenhaus ordnet der behandelnde Arzt kein CT des Schädels an. Außerdem findet kein Konsil (Hinzuziehen) eines Augenarztes statt.
Durch das Unterlassen des CTs und der nicht erfolgten Untersuchung durch den Augenarzt liegt hier ein grober Behandlungsfehler vor.
Entscheidung OLG Oldenburg, VersR 1997, 1405
Ihr RA Michael Graf
ANWALTGRAF, Freiburg
Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht
Hinweis: Bei den hier vorgestellten Fällen handelt es sich um reale Fälle (teilweise aus unserer Kanzlei). Es wurden lediglich die Namen aller Beteiligten, sowie die Datumsangaben, die Zahlen und die sonstigen genannten Beträge abgeändert und/oder abgekürzt, um den jeweiligen Fall dadurch zu anonymisieren. |