Arzthaftung wegen Behandlungsfehler bei Unterarmfraktur.

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg.


Klagt ein Patient bei einer operativ versorgten Unterarmfraktur über erhebliche Schmerzen und liegt eine Schwellung vor, so muss der Patient stündlich kontrolliert werden.


Das Team von Patientenanwalt Michael Graf aus Freiburg hilft! Bei Behandlungsfehler und Versicherungsrecht.
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Zum Fall:

 

Bei einem Patienten wurde eine Unterarmfraktur operativ versorgt. Nach der Operation klagte der Patient über zunehmend starke Schmerzen und es wurde eine Schwelung festgestellt, die zunahm.

 

Der behandelnde Arzt inspizierte die Wunde, indem er den Gips mittels einer Längsspalte öffnete. Später weitete er den Gips, um die Wunde zu inspizieren.

 

Das Gericht befand, dass hier ein grober Behandlungsfehler vorlag, da die Durchspießungswunde nicht komplett inspiziert wurde und keine Wundrevision stattfand. Des Weiteren hätte eine stündliche Kontrolle des Patienten durchgeführt werden müssen.

 

Im weiteren Verlauf ergaben sich Anzeichen eines  Kompartment-Syndroms. Eine Faszienspaltung wurde unterlassen, somit bestand die Gefahr, einen eventuell beginnenden Gasbrand nicht zu erkennen.

 

vgl. Entscheidung  des OLG- Stuttgart, VersR 1989,199.

 

Ihr RA Michael Graf

ANWALTGRAF, Freiburg

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Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei Sauerstoffmangel während der Geburt, fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt, Notsectio, Hebammenfehlern, ärztlichen Versäumnissen, Hirnschäden, Cerebralparese/Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach gravierenden Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Diagnosefehlern, Operationsfehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Pflegebedarf, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse oder lebenslange Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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