Tipps und Tricks für Ihren Versicherungsschutz.

Patientenanwältin Gabriela Johannes und das Team von Fachanwalt Michael Graf aus Freiburg helfen bei Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit und Versicherungsrecht.
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Michael Graf Patientenanwälte Freiburg.

Unser Team steht Ihnen bei Fragen und Problemen mit der Versicherung zur Seite.

Tipps und Tricks für Ihren Versicherungsschutz

 

Bei den einen weigert sich die Versicherung im Ernstfall zu zahlen, die anderen geben zu viel Geld aus, kriegen aber zu wenig Leistung.

 

Auf was müssen Sie beim Abschluss einer Versicherung achten?

 

Man kann sich den Versicherungsschutz haargenau auf seine eigene Bedürfnisse ganz unkompliziert und komfortabel zuschneiden lassen. Dabei kann man zwischen Komfort- und Premiumtarif wählen. Dazu gibt es noch viele Rabatte für sehr junge und sehr alte Menschen, für Beamte und Garagenparker.

 

Der Wendepunkt des ganzen: Keiner möchte sich mit dem ganzen Papierkram befassen. Hat man dann doch die ganzen Unterlagen ausgefüllt und bearbeitet, ist man endlich froh, dass alles hinter sich zu haben und möchte sich in der Zukunft keine Gedanken mehr darum machen. Dabei ist es sinnvoll seinen Versicherungsschein regelmäßig zu kontrollieren. Denn wenn es eine Vielfalt an Angeboten gibt, ist man ganz schnell falsch versichert. Man kann Glück haben und ,nur’ etwas zu viel bezahlt haben  oder es trifft einem nicht so harmlos und man hat an den falschen Stellen gespart. Und nun will die Versicherung im Schadensfall nur teilweise oder gar nicht zahlen. 

 

Versicherungssumme

 

Die Versicherungssumme ist ein Betrag, der von Ihrer Versicherungspolice im Höchstfall abgedeckt wird.

Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsprämie.  Ist die Summe zu 

geringwertig, gibt's im Ernstfall nur ein Teil. Ist sie aber zu hoch angesetzt, zahlt man zu viel. 

Falls Sie jetzt denken das ist alles zu kompliziert und man kann keine passende Versicherung abschließen, liegen Sie falsch! Sie können. Exakt passenden Versicherungsschutz kriegen Sie z.B. beim Hausrat. Dies ist so präzise möglich, weil sich ein genauer Wert bestimmen lässt. Üblich ist das Wohnflächenmodell, bei dem pro Quadratmeter Wohnfläche 650 bis 700 Euro Versicherungssumme berechnet werden.

 

RISIKO: Wenn es um die Behebung von Schäden Dritter geht, sollte die Versicherungssumme 10 bzw. 100 Millionen bei Ihrer Privat- oder Kfz-Haftpflichtversicherung betragen. Sonst müsste man mit seinem Privatvermögen haften. 

 

Auch eine Rechtsschutzversicherung sollte mindestens eine Versicherungssumme von 1 Millionen Euro haben.

 

Der passende Tarif 

 

Man kann wählen zwischen einem Basis- oder Standardtarif mit dem Grundschutz und Premium-, Exklusiv- oder Komforttarif mit allen erdenklichen Leistungseinschlüssen. 

 

Doch man muss hier genauso aufpassen, dass man nicht zu viel für etwas bezahlt wovon man niemals Gebrauch machen wird. Z.B. sind die  nötigen Einschlüsse inklusive, bezahlt man unter Umständen zu viel. Die Prämiendifferenz kann je nach Versicherungsparte erheblich sein. Das Maß aller Dinge ist deshalb der individueller Bedarf. 

 

RISIKO: 

Die Versicherungssumme kann im Basisschutz zu gering sein oder es könnte etwas Wichtiges fehlen. 

So ziemlich alles kann versichert werden in den erheblich teueren Premium-, Exklusiv- und Komforttarifen, was verständlich ist, weil auch Gegenstände oder Sachverhalte die der Kunde gar nicht besitzt und daher auch nicht versichert muss. 

 

Rabatte

 

Die Prämie senkt jedes Rabattmerkmal. Die Versicherungen locken und belohnen, die Personengruppen die Sie gerne im Bestand haben möchten, oder bestätigen Ihnen niedrigere Risiken. Von ‚weichen‘ Rabattmöglichkeiten ist oft in der Kfz- Versicherung die Rede, die alle etliche Nachlässe von der Grundprämie bringen:

 

eingeschränkter Fahrerkreis 

Garagenparkplatz bis 6 %

Wohneigentum bis 10 %

Arbeit im öffentlichen Dienst bis 10 %

geringe Fahrleistung bis 23 % 

Werkstatttarif bis 36 % 

Ein Neubau wird im Wohngebäudeversicherung mit bis zu 40 % Prämiennachlass honoriert. 

 

Bei manchen Versicherungen bekommen junge Leute von 16 bis 29 Jahre bspw. einen Preisnachlass von 20 % bei Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz. Eine Hausratspolice bekommt man noch gratis mit dazu. 

 

RISIKO: 

Mann muss es tatsächlich nachweisen oder einhalten können, wenn man ein Rabatmerkmal angibt. Wenn man das nicht tut, droht einem Beitragsnachforderungen oder Leistungskürzungen im Schadensfall. Es muss nicht heißen, dass es die günstigste Prämie auf dem Markt ist, wenn ein Unternehmen einer gewissen Altersgruppe Prämiennachlass gewährt. 

 

Doppelungen

 

Wer den Überblick bei seinen Versicherungspolicen verliert, hat plötzlich ein Risiko zweifach versichert. Dies geschieht z.B. wenn man mit der Kreditkarte eine Reise bezahlt. Anstatt im Reisebüro eine Reiserücktrittsversicherung nur für eine Reise abzuschließen, wird empfohlen einen Jahresvertrag für unzählige Reisen bis zu einem festgelegten Reisepreis zu vereinbaren. Die Reisenden die eine Kreditkarte haben, die ausreichend Reiseschutz bietet, die brauchen die Jahrespolice nicht.

 

RISIKO: 

Bei Reiserücktritt gilt: Zuerst schauen ob der Kreditkartenschutz es wirklich mit einer separat abgeschlossenen Versicherung aufnehmen kann. 

 

Alter Vertrag

 

Der Vertrag wandert in den Ordner, sobald der Vertrag abgeschlossen ist. Doch tritt der Schadensfall ein, holt man den Ordner wieder raus und stellt fest, dass es heutzutage schon bessere Angebote auf dem Markt gibt. 

In den neuen Verträgen sind es meisten neue Leistungseinschlüsse und -erweiterungen oder höhere Deckungssummen, welche die alten Verträge nicht anbieten. Einige Versicherer unterziehen Bestandsverträge ihrer Stammkundschaft einem Leistungs-Upgrade. Ohne Anpassung lohnen Kündigung und Wechsel.

 

RISIKO: 

Man sollte am Altvertrag festhalten, wenn Alter oder Gesundheitszustand eine Rolle beim Vertragsabschluss spielt. Wenn man eine Zahnzusatzpolice abschließen will, darf keine Behandlung angeraten oder schon begonnen sein und es sollte sich am Zahnstatus nichts verändert haben, denn jeder fehlender Zahn schießt bei einem Neuvertrag die Prämie in die Höhe. In den ersten vier Jahren gibt es bei Neuverträgen wieder eine Erstattungsgrenze.

 

Auch sind oft die alten Versicherungsbedingungen rechtlich besser als die neuen Bedingungen, da diese meist strenger sind. Bevor Sie also eine alte Versicherung durch eine neue austauschen, müssen Sie dies unbedingt prüfen lassen!

 

Zeitpunkt

 

Schäden die bereits vor Vertragsschluss bestanden oder bereits annehmbar waren, werden von der Versicherung nicht übernommen. Deswegen gibt es eine vereinbarte Wartezeit z.B. bei Zahnzusatz, Rechtsschutz. 

 

Sie kommen nicht um die Wartezeit drum rum. Aber man bekommt Sparten-Prämienvorteile, wenn Alter und/oder der Gesundheitszustand eines Kunden eine Rolle spielt. Wer zB. mit 58 Jahren eine leistungsfähige Zahnzusatzversicherung abschließt, zahlt 50 Euro im Monat. Wer den Versicherungsschein 10 Jahre früher abschließt, bezahlt 10 Euro pro Monat weniger an Prämie. 

 

RISIKO: 

Es kann passieren, dass man aufgrund von Vorerkrankungen oder nicht vorhandenen Zähnen,  keinen Schutz, Schutz nur mit Risikozuschlag oder mit einem Ausschluss des bereits bestehenden gesundheitlichen Schaden bekommt, wenn man einen Vertrag zu spät abschließt. 

 

Lücken

 

Meistens hat man im Ernstfalls genau das nicht mitversichert was nun geschädigt ist - und jetzt zahlt die Versicherung nicht.  Wohngebäudepolice ohne Elementarschäden, Hausrat ohne Überspannungsschäden und Fahrraddiebstahl , Unfallversicherung ohne Bergungskosten, das reduziert die Prämie. 

 

 

RISIKO: 

Scheuen Sie sich nicht von zusätzlichen Kosten, womöglich werden Sie dies gebrauchen. Mitunter unterliegen einzelne Bausteine einer prozentualen Erstattungshöchstgrenze, die z. B. bei Wertgegenständen in der Hausrat schnell erreicht ist. 

 

Versicherer

 

Die Versicherungen binden Ihre Kunden entweder mit einem Bündel- oder einem Paketpolicen. Prämiennachlass gibt es, wenn der Versicherungsnehmer mehrere Verträge (meist Sachversicherungen) bei einem Unternehmen abschließt. Es kommt auf die Anzahl der Verträge, die abgeschlossen werden. 

Zwei Verträge bringen 10% 

Drei Verträge bringen 15 % 

Vier Verträge bringen 20 %

 

Dies mag auf den ersten Blick toll klingen, doch meisten sind die Tarife nicht ihre erste Wahl. Und deswegen sollten Sie keine Angst haben Ihre Versicherung zu wechseln, denn Sie können auch einen besseren oder zumindest einen gleich guten Vertrag bei einer anderen Versicherung abschließen. - Auch ohne Bündelrabatt - 

 

RISIKO: 

Viele Versicherungsnehmer haben Angst um Ihren Mengenrabatt. Dafür nehmen Sie auch nötige Verträge die im Paket mit enthalten sind in Kauf. Beispiele dafür wären: Insassenunfall-, Ausbildungs- und Sterbegeldversicherung. Dies haben die Versicherungsnehmer mit im Paket damit sie durch die Vertragszahl den nächsthöheren Rabatt erreichen. 

 

Anpassung

 

Sie müssen/sollten Ihre Verträge regelmäßig prüfen, sonst passen sie nicht mehr zur jetzigen Situation. Nicht brauchbare Leistungseinschlüsse können Sie abwählen. Vorteile gibt es wenn Partner dauerhaft zusammen ziehen, diese können dadurch bis zu 50 % sparen. 

 

RISIKO: 

Melden Sie Veränderungen schnellst möglich bei Ihrem Versicherer, da die vorübergehende Deckung für neue Risiken bis zur nächsten Prämienzahlung geringer ist als die bereits bei Vertragsabschluss bestehenden. Behalten Sie Ihren Versicherungsvertrag immer im Auge. Es könnte sein, dass Sie plötzlich unversichert sind. 

 

Selbstbehalt

 

Im Schadensfall kann es vorkommen, dass Sie den Betrag alleine bezahlen müssen, wenn Sie einen Selbstbehalt mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Die Prämie wird durch ein Selbstgehalt gesenkt, ist aber nur empfehlenswert, wenn die Ersparnis in einem passendem Verhältnis zum Eigenanteil steht. Praktisch ist ein Selbstbehalt in der Kfz- und in der Rechtsschutzpolice. 

 

RISIKO: 

Die Versicherung bezahlt kein Geld, wenn der Schaden unterhalb des Selbsbehalts vorliegt. Man trägt vor allem bei kleinen Schäden immer alleine das Risiko. Haben Sie mehrere Schadensfällen weswegen der Vertrag bedroht ist, ist ein Selbstbehalt eine gute Sache. 

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