Ratgeber.

Patientenanwältin Gabriela Johannes und das Team von Fachanwalt Michael Graf aus Freiburg helfen bei Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit und Versicherungsrecht.
Patientenanwältin Gabriela Johannes und das Team von Fachanwalt Michael Graf aus Freiburg helfen bei Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit und Versicherungsrecht.

Michael Graf Patientenanwälte Freiburg.

Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sozialversicherte dürfen nicht qualitativ schlechtere ärztliche Leistungen erhalten als andere Patienten. 

 

So gibt es Regelungen für die Rechte der gesetzlichen Krankenversicherungen und der Vertagsärzte im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch. Die Vertragsärzte besitzen eine Vertretung gegenüber den Krankenkassen, welche als Kassenärztliche Vereinigung bezeichnet wird. Über §136 sind die Vertragsärzte an Regelungen gebunden. 

 

Zum Beispiel müssen Sie Maßnahmen zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung in die Hand nehmen. Außerdem müssen die Ergebnisse und Ziele dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen erfassen und dann jährlich veröffentlichen. Damit bei der Versorgung durch Vertragsärzte eine Qualitätssicherung gegeben ist, wurde diese durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Diese betrifft auch die im Krankenhaus getanen, ambulanten ärztlichen Leistungen. Der für die Qualitätssicherung zuständige Gemeinsame Bundesausschuss tätigt viele Aufgaben um die Förderung zu gewährleisten; wie zum Beispiel die Bewertung der Wirksamkeit eingeführter Qualitätssicherungsmaßnahmen; auch die Feststellung des Stands der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen sowie die Benennung aus den sich daraus ergebenden Weiterentwicklungsbedarfes usw. 

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist gesetzlich dazu verpflichtet, Richtlinien zu bestimmen, um die Sicherung der ärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Betroffen hiervon ist die Bedarfsplanung, das Herbeiführen einer Schwangerschaft durch medizinische Maßnahmen, die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit, die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die Gewährleistung für eine wirtschaftliche, ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Versicherten und vieles mehr. 

 

Es wurden Patientenorganisationen eingerichtet, um die Interessen der Patienten und Patientinnen vertreten zu können. Diese Patientenorganisationen erhalten im Gemeinsamen Bundesausschuss ein Mitberatungsrecht. Es werden organisatorische Einrichtungen beschäftigt, die sich um Fehltritte im Gesundheitswesen kümmern. Für die Entstehung dieser sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung zuständig. Im Detail kümmern sich diese Stellen um Fälle, die auf Unregelmäigkeiten hinweisen. Davon betroffen sind die Kassenärztlichen Vereinigung oder Kassenärztliche Bundesvereinigung. 

 

Wenden Sie sich im Bedarfsfalle gerne an diese genannten Stellen oder aber an die Beauftragte der Bundesregierung.

 

Michael Graf Patientenanwälte, Freiburg

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