Arzthaftung durch fehlerhafte Hüftprothesen in Freiburg.

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg.

Das Team von Patientenanwalt Michael Graf aus Freiburg hilft bei Produkthaftung und Versicherungsrecht.
Das Team von Patientenanwalt Michael Graf aus Freiburg hilft bei Produkthaftung und Versicherungsrecht.

Anwalt Graf - Die Patientenkanzlei für Arzthaftung / Behandlungsfehler und Schmerzensgeld in Freiburg

 

Unser Mandant Harald H. hat erhebliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller der fehlerhaften X.-Prothesen der Fa. X., sowie gegen die zuständigen Ärzte in der Orthopädischen Klinik M. in Freiburg.



Hüft-TEP: Behandlungsfehler & Aufklärungsfehler & Produktfehler

Am 03.11.2006 wurde bei unserem Mandanten in der Orthopädischen Klinik M. in Freiburg eine produktfehlerhafte Hüft-TEP links implantiert, und zwar eine X.-Prothese der Fa. X.

 

Bereits vor der Operation wurde unser Mandant nur unzureichend auf die Risiken und Behandlungsalternativen einer solchen Operation aufgeklärt, vielmehr verharmlosten die Ärzte der Orthopädischen Klinik in Freiburg die Risiken und möglich Folgen im Zusammenhang mit einer solchen Hüft-TEP.

 

Zudem waren bereits Ende des Jahres 2006 die allgemeinen Probleme mit den X.-Prothesen der Fa. X. in Fachkreisen und Kliniken bekannt, so dass deren Verwendung Ende des Jahres 2006 als objektiv behandlungsfehlerhaft einzustufen ist.

 

Weiterhin wurde auch die Implantation selbst fehlerhaft durchgeführt, da das Implantat von Anfang an nicht richtig saß und Schmerzen verursachte.

Die unerkannten Folgen der Operation - Schmerzen - Metallabrieb

Bereits nach der Operation stellten sich heftige Schmerzen und Bewegungseinschränkungen ein.

 

Zusätzliche Folge der Operation war ein plötzlicher und drastischer Beinlängenunterschied von 2 cm (!), welcher mit einer Schuherhöhung ausgeglichen werden musste.

 

Bereits damals stellten sich erhebliche Beeinträchtigungen beim Gehen und im Alltag ein, weil unser Mandant leicht in Gefahr geriet, zu stürzen.

 

Insbesondere beim Hinsetzten, -hocken und -beugen stellten sich schlimme Schmerzen ein, sowie ein Verklemmungsgefühl in der Hüfte.

 

Keiner der Freiburger Ärzte konnte in der Folgezeit die eigentliche Ursache der Beschwerden feststellen.

 

Bereits 2007 stellte Dr. L. plötzlich erhöhte Leberwerte bei unserem Mandanten fest. Sein allgemeines Wohlbefinden verschlechterte sich. Dies ist - so weiß unser Mandant heute - wohl mit einem produktfehlerhaften Metallabrieb des Implantates in Verbindung zu bringen.

 

Im Jahr 2012 fing dann plötzlich auch noch die rechte (die andere) Hüfte an zu schmerzen und die Schmerzen wurden von Monat zu Monat schlimmer.

Der Bruch der fehlerhaften Hüftprothese

Am 27.12.2013 saß unser Mandant im Sessel, er stand auf und machte einen Schritt nach vorn, als es plötzlich krachte, er etwas -wie einen elektrischen Schlag- bis in den Kopf hinein schmerzhaft spürte und er sich instinktiv am Schrank abstützen musste, um nicht umzufallen.

 

Seine linke Beinverknochung war plötzlich vom Körper getrennt und stach in den Körper, was höllische Schmerzen verursachte.

 

Unser Mandant wurde notfallsbedingt in das Krankenhaus G. in Freiburg verbracht, wo ein Implantatsbruch links diagnostiziert wurde und erst Tage später am 30.12.2013 die Revisionsoperation (links) stattfinden konnte, in dieser Zeit bis zur Revisionsoperation musste er unter stärksten Schmerzen bettlägrig leben.

 

Er verbachte dann bis 08.01.14 stationär im Krankenhaus und leidet unter Schmerzen und einem Rauschen im Ohr.

 

In der Folgezeit diagnostizierte Dr. O. aus Freiburg eine massive Verschlechterung der rechten (nicht operierten) Hüfte (Knochenödem), welche kausal auf den Schaden im Jahre 2006 und auf die Mehrbelastung links zurückzuführen ist (vgl. Befund des MVZ K. & Koll. vom 13.01.14)

 

Am 28.01.2014 musste daher eine komplizierte und schmerzhafte Hüft-TEP-OP rechts operativ durchgeführt werden.

Patient aus Freiburg klagt wg. Schmerzensgeld & Schadensersatz & Zukunftsschäden

Seit November 2006 leidet unser Mandant aus Freiburg an massiven Schmerzen, Organproblemen (Leber) und Bewegungsbeeinträchtigungen.

 

Wir erachten aufgrund des Leidensbildes ein Schmerzensgeld von mind. € 85.000 als angemessen.

 

Unser Mandant hat zunächst Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von mind. 60.000 Euro (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2003, 430), wobei im Falle unseres Mandanten schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen ist, dass nun beide seiner Hüften betroffen sind, er sich seither nicht mehr richtig bewegen kann, er seit vielen Jahren einen drastischen und schmerzhaften Leidensweg durchläuft, zudem seine Organe aufgrund des Metallabriebs einer Vergiftung unterlagen, und er nunmehr dauergeschädigt ist.

 

Weiterhin hat unser Mandant Anspruch auf Ersatz seiner Haushaltsführungsschäden. Er lebt mit seiner Frau im 2 Personenhaushalt und hat darin einen Tätigkeitsaufwand von 22,9 Stunden / Woche zu erbringen (vgl. Schulz-Borck, Tabellen zum Haushaltsführungsschaden, Tabelle 8). Diese Tätigkeiten sind ihm aufgrund des Schadens zu 70% nicht mehr möglich (vgl. Schulz-Borck, a.a.O., Tabelle 7.1.). Damit hat er einen wöchentlichen Haushaltsführungszeitschaden iHv. mind. 16 Stunden, d.h. pro Monat (Faktor 4,3): 69 Stunden. Damit hat er seit der OP im November 2006 bis heute und künftig einen monatlichen Haushaltsführungsgeldschaden (bei heute üblichen 12 Euro / Stunde) iHv. 828,00 Euro.

 

Da ein Dauerschaden mit Verschlechterungsrisiko vorliegt, ist die Schadenstendenz hier steigend. Darüber hinaus werden aufgrund der noch andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung noch weitere Schäden entstehen, welche sich noch in der Entwicklung befinden, insbesondere Arztkosten, Fahrtkosten, weitere vermehrte Bedürfnisse, Pflegekosten. Als monatliche Schadensrente sind hier insbesondere aufgrund der möglichen Pflegekosten mindestens weitere 1.000 Euro / Monat anzusetzen, so dass sich über § 9 ZPO (Faktor 42 Monate) ein Schadenswert iHv € 42.000 Euro ergibt, der abzgl. eines 20%igen Feststellungsabschlages (so h.M.) mit € 33.600 zu bewerten ist. Der diesbzgl. Anspruch unseres Mandanten wird daher mit mindestens weiteren € 33.600 zu bewerten sein.

 

Sollten die Arzthaftpflichtversicherung und der Hersteller diese Schäden nicht ersetzen, wird eine Klage wegen Arzthaftung und Produkthaftung beim Landgericht Freiburg eingereicht werden.

Ihr RA Michael Graf

ANWALTGRAF, Freiburg

Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg



Fachanwalt Medizinrecht.


Fachanwalt Versicherungsrecht.



Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Bewertungen


Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht Freiburg


Spezialgebiete


Besuchen Sie uns.

Michael Graf Patientenanwälte auf FACEBOOK - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
- Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Michael Graf Patientenanwälte auf YouTube - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Michael Graf Patientenanwälte Freiburg. Experten im Versicherungsrecht.
Michael Graf Patientenanwälte auf TWITTER - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht


Graf Johannes Patientenanwälte


Michael Graf Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Freiburg

🏢 Friedrichstraße 50

79098 Freiburg 

✆ 0761-897-88610

 

🏢 Ludwig-Erhard-Allee 10

76131 Karlsruhe 

✆ 0721-509-98809

 

🏢 Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg 

✆ 0761-897-88610


Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.


Telefonische Sprechzeiten:

✆ 0761-897-88610

 

Montag bis Donnerstag:

10:00 bis 12:00 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag:

8:30 bis 12:00 Uhr