Arzthaftung wegen Behandlungsfehler bei Tonsillektomie.

Das Team von Patientenanwalt Michael Graf aus Freiburg hilft bei Medizinrecht, Berufsunfähigkeit und Versicherungsrecht.
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Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn nach dem Entfernen der Mandeln (Tonsillektomie) es zu einem Fieber kommt und weitere Kontrollen der Körpertemperatur nicht durchgeführt werden

Zum Fall:

 

Ein Hals-Nasen-Ohrenarzt führt bei einem Patienten die Entfernung der Mandeln durch (Tonsillektomie).

Ein Entzündungszeichen dabei ist eine erhöhte Körpertemperatur. Nach der Operation stellte sich beim Patienten Fieber ein. Der Arzt, der die Operation durchgeführt hat, unterließ es, die regelmäßige Kontrolle der Körpertemperatur anzuordnen und entsprechende Blut-untersuchungen (Blutbild) durchzuführen. Beim Patienten kommt es zu einer Sepsis. 

 

Weiterhin ist das Nichterstellen des Blutbildes ein unterlassener Befund-erhebungsfehler.

 

Ein weiterer grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn deshalb intensivmedizinische Maßnahmen nicht eingeleitet werden.

 

Entscheidung OLG Schleswig, Urt. v. 28. 3. 2008 -4 U 34/07, OLGR 2009, 296, 297/298

 

Ihr RA Michael Graf

ANWALTGRAF, Freiburg

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