Zum Fall:
Ein Hals-Nasen-Ohrenarzt führt bei einem Patienten die Entfernung der Mandeln durch (Tonsillektomie).
Ein Entzündungszeichen dabei ist eine erhöhte Körpertemperatur. Nach der Operation stellte sich beim Patienten Fieber ein. Der Arzt, der die Operation durchgeführt hat, unterließ es, die regelmäßige Kontrolle der Körpertemperatur anzuordnen und entsprechende Blut-untersuchungen (Blutbild) durchzuführen. Beim Patienten kommt es zu einer Sepsis.
Weiterhin ist das Nichterstellen des Blutbildes ein unterlassener Befund-erhebungsfehler.
Ein weiterer grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn deshalb intensivmedizinische Maßnahmen nicht eingeleitet werden.
Entscheidung OLG Schleswig, Urt. v. 28. 3. 2008 -4 U 34/07, OLGR 2009, 296, 297/298
Ihr RA Michael Graf
ANWALTGRAF, Freiburg
Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht