Arzthaftung bei fehlerhafter Diagnostik wegen Tumor in der Nase


Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn nach einer Tumorentfernung im Bereich der Nase keine Biopsie erfolgt, wenn der Patient an einem Druckschmerz leidet


Zum Fall:


Einem Patienten wurde in der linken Nase ein Tumor entfernt. Als weitere Therapie wurde eine Chemotherapie durchgeführt. Zwischen der Entfernung des Tumors  und einem erneut vorliegenden Druckschmerz in diesem Nasenbereich lagen keine 5 Jahre.


Der Patient stellte sich zunächst beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt wegen einer Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung) vor, gab aber auch den erneuten Druckschmerz im Bereich der linken Nase an, wo sich der Tumor befunden hatte.


Der behandelnde Arzt veranlasste zwar ein CT, welches aber keinen sicheren Ausschluss für ein Rezidiv ergab. Da anschließend keine Biopsie innerhalb von 4 bis 6 Tagen durchgeführt wurde, wurde der Tumor nicht erkannt, es liegt dann  ein grober Behandlungsfehler vor.   


Entscheidung OLG Köln, Urt. v. 23. 1. 2002 - 5 U 121/01

 

 Ihr RA Michael Graf

ANWALTGRAF, Freiburg

Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht


Hinweis: Bei den hier vorgestellten Fällen handelt es sich um reale Fälle (teilweise aus unserer Kanzlei). Es wurden lediglich die Namen aller Beteiligten, sowie die Datumsangaben, die Zahlen und die sonstigen genannten Beträge abgeändert und/oder abgekürzt, um den jeweiligen Fall dadurch zu anonymisieren.

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