Zum Fall:
Ein Mann litt an Bluthusten. Der Patient suchte einen Arzt auf, der aber keine Aufnahme (Röntgenbild) der Lunge veranlasste und diese nicht richtig beurteilte. Ebenfalls erfolgte keine
Überweisung an einen Lungenfacharzt. Dies ist ein grober Behandlungsfehler.
Entscheidung OLG München, VersR 1994, 1240
Ihr RA Michael Graf
ANWALTGRAF, Freiburg
Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht
Hinweis: Bei den hier vorgestellten Fällen handelt es sich um reale Fälle (teilweise aus unserer Kanzlei). Es wurden lediglich die Namen aller Beteiligten, sowie die Datumsangaben, die Zahlen und die sonstigen genannten Beträge abgeändert und/oder abgekürzt, um den jeweiligen Fall dadurch zu anonymisieren. |