Zum Fall:
Bei einem Patienten erfolgte ein Eingriff im Darmbereich.
Solange sich der Patient im Krankenhaus aufhält, gehört es zur täglichen Kontrollpflicht, die Bauchdecke nach einem Spannungszustand zu untersuchen und den Patienten nach eventuellen Schmerzen zu fragen. Dieser Patient litt nach der Operation an sehr starken Schmerzen im Bereich des Magens und im Bereich des Darmes.
Somit bestand der Verdacht auf eine Anastomoseinsuffizienz. Bei einer Darmoperation versteht man unter einer Anastomoseinsuffizienz ein Undichtwerden bis hin zum Aufreißen einer Verbindung zwischen zwei Darmenden. Diese Verbindung wird gelegt, damit die Darmpassage wiederhergestellt werden kann.
Sollte der behandelnde Arzt nicht die Bauchdecke untersuchen und eine bildgebende Diagnostik veranlassen, um eine Anastomoseinsuffizienz auszuschließen, dann ist dies ein grober Behandlungsfehler.
Tritt tatsächliche eine Anastomoseinsuffizienz auf und es wurde keine bildgebende Diagnostik durchgeführt, liegt somit auch eine unterlassene Befunderhebung vor.
Entscheidung OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24. 6. 2005 - 7 W 28/05, NJW-RR 2006, 205, 206 = GesR 2005, 555, 556 = OLGR 2005, 753)
ANWALTGRAF, Freiburg
Kanzlei für Medizinrecht und für Versicherungsrecht