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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 25.000,00 Euro.

Bei dem gegebenen Krankheitsbild der Antragstellerin hätte umgehend eine Operation oder eine konservative Therapie des verletzten Handgelenkes eingeleitet werden müssen. 

 

Zumindest hätte eine Ruhigstellung des Handgelenks, wie sie später durch eine weitere Klinik angeordnet wurde, umgehend erfolgen müssen, um weitere Schädigungen zu vermeiden. 

 

Der Antragsgegner hat dem Handgelenk der Antragstellerin aber keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt und sich rein auf die Behandlung der Daumenverletzung konzentriert, sodass das ebenfalls verletzte Handgelenk über Monate unbehandelt blieb. 

 

Bereits am 27.04.2016 hätte der Antragsgegner die Beschwerden der Antragstellerin vollumfänglich abklären und im Zuge dessen zumindest eine Sonographie durchführen müssen. Hier wäre bereits ein Erguss im Handgelenk zu erkennen gewesen, sodass eine weitere Abklärung u.a. mittels MRT sowie eine frühzeitige Behandlung des Handgelenks hätte erfolgen können.

 

Spätestens jedoch im Rahmen des Kontrolltermins im Juni 2016 hätte eine derartige Befundung erfolgen müssen, da die Antragstellerin den Antragsgegner hier auf die sich verschlimmernden Schmerzen im Bereich des Handgelenks hinwies.

 

Die erforderlichen Befunde wurden jedoch jeweils grob fehlerhaft nicht erhoben. Ohne bildgebende Diagnostik in Bezug auf das Handgelenk konnten die aufgetretenen Probleme nicht aufgeklärt werden und somit nicht effektiv behandelt werden. 

 

Hätte vorliegend frühzeitig eine bildgebende Untersuchung stattgefunden, hätte das Handgelenk der Antragstellerin umgehend korrekt therapiert werden können, sodass es zu keinen Spätfolgen und langwierigen Beeinträchtigungen gekommen wäre.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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