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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 95.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 95.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte der Gemeinschaftspraxis alle notwendigen Befunde erhoben und entsprechende Therapiemaßnahmen eingeleitet, so wären dem Mandanten die Operationen am 16.07.2018 und am 03.12.2018 erspart geblieben. Bei korrekter Wahl der Therapiemethode wäre es im Rahmen der ersten Operation nicht zu einer retrograden Ejakulation gekommen und es wäre infolge der Vernarbung nicht zu einer Blasenhalsstenose gekommen. Dem Mandanten wären zahlreiche Harnwegsinfekte, Katherterwechsel und Untersuchungstermine erspart geblieben und hätten seine Beschwerden nicht derart verschlimmert wie es heute der Fall ist.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

 

Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte



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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


Besuchen Sie uns.

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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.