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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 180.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 180.000,00 Euro.

Wären die behandelnden Ärzte im Rahmen der Operation am 24.05.2019 facharztgerecht vorgegangen, wäre es nicht zu einer Verletzung bzw. Durchtrennung des Bauchmuskels gekommen bzw. wären intraoperativ - spätestens unmittelbar nach dem Eingriff - alle Befunde erhoben worden, hätte eine Rektusdiastase mit Verletzung des Bauchmuskels früher festgestellt und entsprechend versorgt werden können.

 

Fakt ist, bei facharztgerechtem Vorgehen wäre eine solche Zerstörung des linken Bauchmuskels mit der Folge von enormen Bewegungseinschränkungen und Deformierungen sowie Schmerzen in sämtlichen Bereichen des Bauches und Rückens vermieden worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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