Krankentagegeld.

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg.

Unsere Kanzlei hilft kranken Menschen dabei, ihre Ansprüche gegen ihre Krankentagegeldversicherung durchzusetzen.

Kennen Sie folgendes Szenario?:

 

Eine plötzliche Krankheit, ein überraschender Unfall oder ein sonstiges Ereignis tritt auf. 

Die Folge: Sie sind arbeitsunfähig und Sie erinnern sich zum Glück daran, eine private (Zusatz-)Krankenversicherung abgeschlossen zu haben.

Was tun?

Rechtsanwältin Gabriela Johannes. Die Spezialistin gegen Krankenversicherungen.
Rechtsanwältin Gabriela Johannes. Die Spezialistin gegen Krankenversicherungen.

Wir helfen kranken Menschen bei Arbeitsunfähigkeit.

Die gesetzliche Absicherung.

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Mit wenigen Ausnahmen muss sich danach jeder Bürger gesetzlich oder privat für den Krankheitsfall versichern.

 

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Umfasst sind Leistungen zur Verhütung und Verschlimmerung oder zur Früherkennung von Krankheiten, Fahrtkosten für Krankentransporte, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, sowie Leistungen im Fall der Krankheit. 

 

Letzte teilen sich auf in die zur Krankenbehandlung erforderlichen Leistungen und in Krankengeld. 

Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gezahlt wird es, wenn die versicherte Person infolge einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird. 

Wir helfen bei Streit gegen die private Krankentagegeldversicherung.

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung besteht eine entsprechende Entgeltersatzleistung in der Regel nicht.

 

Dennoch bietet sich ein solcher zusätzlicher Schutz vor finanziellen Einbußen im Krankheitsfall häufig an. Zu diesem Zweck gibt es die Möglichkeit einer Krankentagegeldversicherung. Sie kann als private Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Für den Krankheitsfall verspricht sie eine bestimmte, vertraglich vereinbarte Summe pro Tag. So soll der Wegfall des Arbeitslohns ausgeglichen werden. Vor allem selbständig Tätige, die weder Krankengeld vereinbart haben, noch eine gesetzliche Lohnfortzahlung erhalten, können auf diesem Wege für eine Absicherung ihrer Arbeitskraft sorgen. Aber auch Arbeitnehmer, die kein gesetzliches Krankengeld erhalten können von einer privaten Zusatzversicherung profitieren. 

Ihre Krankentagegeldversicherung will nicht zahlen? Wehren Sie sich!

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Versicherungen versuchen, die Leistung zu verschleppen oder sich ihrer Leistungspflicht gänzlich zu entziehen. Nicht selten bedienen sich die Versicherungsunternehmen dabei gesetzwidriger und unwirksamer Taktiken. 

 

Während manche Versicherungsunternehmen auf die Meldung des Leistungsfalles gar nicht reagieren, kündigen andere wiederum urplötzlich den Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder dessen Anfechtung an und stützen sich dabei auf angebliche Falschangaben des Versicherten bei Vertragsschluss. Gesetzlich jedoch liegt in der Regel gar kein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht vor. Zusätzlich sind die Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, den Versicherungsfall nach der Meldung durch den Versicherten zeitnah zu prüfen und über ihn zu entscheiden.

 

Regelmäßig stellen die Versicherungen auch die Krankheit des Versicherten in Frage oder bestreiten die Notwendigkeit der medizinischen Heilbehandlung. In den meisten Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf die Leistung der Versicherung. 

Wir stehen Ihnen zur Seite!

Leider scheuen viele Versicherungsnehmer die Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung. Denn die geltenden Rechtsnormen und Versicherungsbedingungen sind komplex und deshalb abschreckend. 

 

Wir wollen Sie ermutigen sich zu wehren. Als Experten im Versicherungsrecht stehen Wir Ihnen dabei gerne zur Seite. Unsere langjährige Erfahrung und unser Know-How ermöglichen es uns, ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Zögern Sie nicht zu lange, kommen Sie auf uns zu! Denn in Deutschland gilt eine kurze Verjährungsfrist von gerade einmal 3 Jahren. 

Was müssen Sie tun?

Für Sie als Versicherungsnehmer ist es wichtig, den Versicherungsfall form- und fristgerecht bei Ihrer Versicherung zu melden, um so die nötigen Voraussetzungen für die Entstehung ihres Anspruches auf die Leistung der Versicherung zu schaffen.

 

Welche Fristen für Sie im Einzelfall gelten, hängt von ihrer jeweiligen Versicherung ab und ist in ihren Vertragsunterlagen oder den geltenden Versicherungsbedingungen festgelegt. 

Wie gehen wir vor?

Zunächst widmen wir uns der Beweissicherung. Dafür werden wir ihre Versicherungsakte bei der Versicherung anfragen. So verschaffen Wir uns einen guten Überblick darüber, was vertraglich vereinbart ist und welche Leistungen und Tarife gelten. Zusätzlich bringen wir in Erfahrung, welche medizinischen Unterlagen und Schriftstücke das Versicherungsunternehmen in ihrer Akte hat. 

 

In der Regel holen wir sodann die Aussagen von ärztlichen Behandlern oder Zeugen ein und fordern die Behandlungsdokumentation über die relevanten medizinischen Fragen an. 

 

Auf die Beweissicherung folgt die Auswertung und Begutachtung der Beweise. Unter Umständen ziehen wir hierfür ein Gutachteninstitut, d.h. einen medizinischen Experten oder Facharzt hinzu. 

 

Die Begutachtung der Beweise erlaubt es uns, die Ihnen zustehenden Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach zu ermitteln. Steht Ihre Forderung fest, so machen wir sie in bei der Versicherung geltend. 

 

Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche schon in außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen zu erlangen. Denn auf diesem Wege ist eine zeitnahe und kostengünstige Durchsetzung Ihrer Forderung möglich.


Rechte auf Krankentagegeld.

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