Berufsunfähigkeit.

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg.

Unsere Kanzlei hilft berufsunfähigen Menschen, die Ansprüche gegen ihre BU-Versicherung haben.

Kennen Sie folgendes Szenario?:

Eine plötzliche Krankheit, ein überraschender Unfall oder ein sonstiges Ereignis wirft Sie aus der Bahn, die Folge:

Sie werden berufsunfähig!

Rechtsanwältin Gabriela Johannes. Unser Profi gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Rechtsanwältin Gabriela Johannes. Unser Profi gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Wir helfen berufsunfähigen Menschen.

Wer durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich seine Arbeitskraft verliert, sieht sich oft mit ungeahnten finanziellen Ängsten konfrontiert. Denn der Wegfall des eigenen Einkommens für eine gewisse Zeit oder gar auf Dauer kann existenzbedrohende Probleme mit sich bringen.

 

Viele Versicherungsunternehmen versprechen Abhilfe: Ein Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll den Versicherungsnehmer vor dem großen finanziellen Risiko seiner Invalidität absichern. Kann der Versicherte seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, so erhält er die vereinbarte Versicherungsleistung - in der Regel eine Invaliditätsrente. Diese soll den Einkommensverlust zumindest zu einem Teil ausgleichen und Gefahren für die Alters- und Familienvorsorge abwehren.

 

Wichtig: Der typische Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Fall der Erwerbsabsicherung. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt jedoch auch für nicht Erwerbsfähige in Betracht: So kann auch der Zuhause bleibende Elternteil seine unentgeltlich verrichteten Tätigkeiten durch einen Versicherungsvertrag absichern.

 

In Deutschland haben sich inzwischen viele Arbeitnehmer mit solch einem privaten Versicherungsvertrag für den Fall der Fälle abgesichert. In mehr als einem Drittel der erwerbstätigen Haushalte ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer Haupt- oder Zusatzversicherung zu finden. Doch leider sind auch diejenigen, die in weiser Voraussicht vorgesorgt haben, nicht vor Problemen gefeit. Denn viele Versicherungen verweigern die Zahlung der vereinbarten Rente, berufen sich auf angebliche Falschangaben des Versicherten, oder reagieren gar nicht auf die Meldung des Versicherungsfalles, um sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen. 

 

Regelmäßig sind solche Taktiken der Versicherungen gesetzwidrig und damit unwirksam. Für den Versicherten lohnt es sich deshalb, sich zu wehren!

Streit mit der Versicherung? Wir helfen Ihnen!

In Deutschland gilt eine kurze Verjährungsfrist von gerade einmal drei Jahren. Bei einem Konflikt mit der Versicherung ist es deshalb elementar, zügig den Rat eines Experten einzuholen. 

 

Als Spezialisten im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Dabei konzentrieren wir uns stets auf ihren individuellen Fall. Denn jedes Schicksal zählt!

Was müssen Sie tun?

Für Sie als Versicherungsnehmer ist es von hoher Bedeutung, neben ihren Rechten auch ihre Pflichten gut zu kennen. Denn nur, wenn Sie sich an bestimmte Voraussetzungen halten, kommt Ihnen der Anspruch auf die Versicherungsleistung auch wirklich zu. 

 

So müssen Sie den Versicherungsfall unbedingt form- und fristgerecht bei ihrer Versicherung melden. Am besten geben Sie in diesem Zuge direkt eine detailreiche Schilderung der Situation mit ab, so dass der Versicherungsfall in jedem Fall ausführlich genug beschrieben ist. 

 

In den meisten Fällen gilt eine 3-Monats-Frist, innerhalb derer Sie Ihre Versicherung über den Eintritt des Versicherungsfalles in Kenntnis setzen müssen. Da jede Versicherung ihre Vertragsbedingungen grundsätzlich individuell gestalten kann, lohnt sich hier jedoch in jedem Falle ein Blick in Ihr Vertragswerk. 

Wie gehen wir vor?

Als Ihr Rechtsbeistand werden wir uns als erstes einen Gesamtüberblick über Ihren individuellen Fall verschaffen. Dazu fordern wir eine vollständige Kopie ihrer Versicherungsakte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Auf diesem Wege erhalten wir ein umfassendes Bild davon, was bei Abschluss des Vertrages angegeben und vereinbart wurde und was genau versichert ist. 

 

Außerdem bringen wir in Erfahrung, welche sonstigen Schriftstücke und Unterlagen das Versicherungsunternehmen in Ihrer Akte hat. 

Wenn es für Ihren Fall zielführend ist, werden wir Zeugenaussagen einholen und die Behandlungsdokumentation über die relevanten medizinischen Fragen bei Ihren behandelnden Ärzten anfordern. 

 

Haben wir die Beweise erst einmal gesichert, folgt die Beweisauswertung und -begutachtung. Unter Umständen ziehen wir hierfür ein Gutachteninstitut, also einen medizinischen Experten oder Facharzt hinzu. 

 

Die Beweisauswertung ermöglicht es uns, die Ihnen zustehenden Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach zu ermitteln und ihre Versicherung mit der konkreten Forderung zu konfrontieren. 

 

Im Sinne unserer Mandanten bemühen wir uns stets um eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung. Auf diesem Wege können hohe Prozesskosten und die lange Dauer eines Gerichtsverfahrens vermieden werden. 

 

Sollte die jeweilige Versicherung nicht bereit sein, Ihre Ansprüche außergerichtlich zu regulieren,  reichen wir für Sie gerne eine fundierte und zielorientierte Klage beim zuständigen Gericht ein ... natürlich nicht nur in Freiburg, sondern bundesweit!


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