Dr. Antje Reinhardt-Gilmour.

Expertin für Medizin- / Personenschäden.

Kooperationspartnerin Erfurt.

Dr. Antje Reinhardt-Gilmour
Dr. Antje Reinhardt-Gilmour

Portrait.

Rechtsanwältin Frau Dr. Antje Reinhardt-Gilmour gründete 2012 die Kanzlei GILMOUR Rechtsanwälte in Ilmenau.

 

Sie berät in Erfurt und Ilmenau als Fachanwältin für Medizinrecht und als Fachanwältin für Verkehrsrecht geschädigte Patienten und Unfallopfer mit schweren Personenschäden.

 

Frau Rechtsanwältin Dr. Reinhardt-Gilmour ist seit 2010 Fachanwältin für Medizinrecht, seit 2015 Fachanwältin für Verkehrsrecht und seit 2008 Ethik-Beraterin in der Medizin. Sie ist  Mitglied der Verkehrsanwälte im DAV (Deutscher Anwaltsverein) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, Mitglied der Akademie für Ethik in der Medizin und Mitglied der Arbeitsgruppe „Ethikberatung im Krankenhaus“ in der Akademie für Ethik in der Medizin. Außerdem ist Dr. Reinhardt-Gilmour Vertrauensanwältin der Deutschen Zentrale für Patientenrechte und Vertrauensanwältin des Medizinrechts-Beratungsnetzes der Medizinrechtsanwälte e.V.

 

Die Fachanwältin Dr. Reinhardt-Gilmour ist unsere Kooperationspartnerin im Medizin-/Personenschadensrecht und berät und vertritt die Mandanten vor allem vom Standort Erfurt aus; sie ist erfahrene Expertin im Schmerzensgeld- und Schadensersatzrecht.

Graf Johannes Wesselkamp

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Spezialgebiete

Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


Besuchen Sie uns.

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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.