Dermatologie ist das medizinische Fachgebiet der Haut- und Geschlechtskrankheiten. Aufgrund der Vielschichtigkeit dermatologischer Krankheiten sind auch die diesbezüglichen diagnostischen Verfahren und Befunderhebungsmöglichkeiten sehr different. Erkrankungen können nicht nur durch die Untersuchung von Hautschuppen, sondern auch von Haaren, des Bluts oder Serums nachgewiesen werden. Anhand dieser Substanzen ist es möglich, die Diagnose anhand von allergischen, umweltbedingten oder erregerbedingten Ursachen zu stellen.
Ein solcher Facharzt behandelt insbesondere:
- entzündliche und allergische Hauterkrankungen
- angeborene Fehlbildungen
- Hauttumore und Hautkrebs
- Warzen
- Störungen der Haar- und Nagelbildung
- Haut- und Schleimhautinfektionen
- Alterserscheinungen wie Hautalterung, -falten und Pigmentstörungen
Beispiel:
Dass es auch bei der Behandlung von Alterserscheinungen bei der bloßen Medikamentenvergabe zu einer nicht unerheblichen Schädigung des Patienten kommen kann, wurde in einer Entscheidung des LG Duisburg aus dem Jahre 2011 relevant (Urt. v. 01.08.2011 - 2 O 366/10). Nachdem der Dermatologe der Patientin das Arzneimittel Dermalive in Hautfalten unterspritzt hat, um deren Falten zu reduzieren, entwickelten sich bei dieser Verhärtungen im Gesicht, die sich aufgrund einer allergischen Reaktion entzündeten. Es kam zur Bildung von sog. Granulomen. Das eingespritzte Material musste bei mehreren stationären Aufenthalten operativ entfernt werden. Es kam zur Bildung von Narben und Knoten im Gesicht, welche bei der Patientin bis heute ein Gefühl der Entstellung auslösen. In seinem Urteil sah das LG Duisburg ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 Euro als angemessen an, wobei anzumerken ist, dass zusätzlich ein immaterieller Vorbehalt besteht, sodass im Falle der Verschlechterung weitere behandlungsfehlerbedingte Schmerzensgeldzahlungen gefordert werden können.
Haben Sie die Vermutung, dass bei Ihnen oder Ihren Angehörigen bei einer solchen oder ähnlichen ärztlichen Behandlung möglicherweise ärztliche Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler passiert sind? Oder war die Patienteneinwilligung vielleicht nicht wirksam?
Oder haben Sie den Eindruck, dass die Klinik bzw. Ärzte das Geschehen eventuell vertuschen wollen? Dann könnte ein Fall der Arzthaftung im Medizinrecht vorliegen und es bestünde wahrscheinlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Oder sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen wegen einer solchen Behandlung oder wegen Folgen hieraus bereits im Streit mit einer Versicherung wegen Berufsunfähigkeit, wegen Haftung, wegen Unfall oder wegen Krankheit?
Gerade diese Fälle zeigen, zu welch unvorstellbaren gravierenden Folgen es behandlungsfehlerbedingt hier für den Betroffenen kommen kann und wie sehr es professioneller medizinrechtlicher Hilfe bedarf, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Unsere Patientenanwälte für Freiburg, Karlsruhe und Umgebung (unter der erfahrenen Leitung von Fachanwalt Michael Graf) werden sich mit solchen schwierigen medizinischen und juristischen Fragestellungen auch in Ihrem Fall fundiert auseinandersetzen und Ihre Rechte prüfen und effektiv geltend machen.
Natürlich sind wir auch bundesweit für Sie tätig!
Da sich die ärztlichen Behandler und Versicherungen oft auf Verjährung berufen, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an Ihre Patientenanwälte wenden und sich von diesen beraten lassen sollten.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: 0761-897-88610
Oder füllen Sie am Besten unseren Onlinefragebogen aus, wir melden uns dann unverbindlich bei Ihnen.