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Verhängnisvolle Fehleinschätzungen

Verhängnisvolle Fehleinschätzungen: Schritt für Schritt zur Katastrophe

Unsere Mandantin wandte sich Anfang 2021 mit einem vermeintlich banalen Harnwegsinfekt an ihren Hausarzt.

Doch statt einer rechtzeitigen und korrekten Behandlung begann eine tragische Kette medizinischer Versäumnisse und Fehlentscheidungen, die sie bis heute schwer belastet.

 

Am 01.02.2021 suchte unsere Mandantin ihren Hausarzt auf, aufgrund von Blut im Urin.

Dieser diagnostizierte einen Harnwegsinfekt und behandelte es mithilfe einer oralen Antibiose.

Zehn Tage später verbesserten sich die Beschwerden immer noch nicht, weshalb unsere Mandantin erneut den Hausarzt aufsuchte.

 

Umgehend wurde sie an eine urologische Abteilung überwiesen.

Der vor Ort behandelnde Assistenzarzt diagnostizierte behandlungsfehlerhaft lediglich eine hämorrhagische Zystitis und schickte sie ohne adäquate Untersuchung nach Hause – mit der Empfehlung, sich an einen niedergelassenen Urologen zu wenden.

 

Erst Wochen später, im März, erhielt unsere Mandantin den nächstmöglichen Termin.

Zu diesem Zeitpunkt war die Diagnose jedoch umso dramatischer:

Ein fortgeschrittenes muskelinvasives Harnblasenkarzinom, welches sofortige chirurgische Eingriffe erforderlich machte.

 

Unter anderem wurden bei der radikalen Zystektomie, bei der auch das Urostoma fehlerhaft platziert wurde, essenzielle prophylaktische Maßnahmen vernachlässigt, die zu Entzündungen und dauerhaften Komplikationen führten.

 

Weitere Fehler bei der Wundversorgung führten zu Infektionen und schließlich zu einem septischen Schock.

 

Mehrere Verlegungen in unterschiedliche Krankenhäuser und eine Vielzahl von Behandlungsfehlern sorgten dafür, dass sich der Zustand unserer Mandantin weiter verschlechterte.

 

Nach vermehrten Krankenhäuser Aufenthalten, sowie Verlegung in die Intensivstation diagnostizierten die Ärzte kardinale Dekompensation bei diastolischer Herzinssuffiziens, einer Stauungspneuomie und akutem Nierenversagen auf dem Boden eines chronischen Nierenversagens – alles aufgrund erheblichen Behandlungsfehler.

 

Heute lebt unsere Mandantin mit den massiven Folgen der fehlerhaften Behandlungen.

 

Körperliche und psychische Schäden belasten sie täglich, die Mobilität ist eingeschränkt und die Teilnahme am sozialen Leben ist nur noch stark reduziert möglich.

 

Sie ist dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen und kämpft gegen fortwährende Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.

Für die schweren physischen und psychischen Folgen dieses tragischen Verlaufs fordern wir ein angemessenes Schmerzensgeld von mindestens 250.000,00 €.

 

Dieser Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, ärztliche Fehlbehandlungen in die rechtliche Klärung zu bringen und den Betroffenen ihre Ansprüche bei den gegnerischen Versicherungen anzumelden.

Graf Johannes Patientenanwälte Freiburg



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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.