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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 125.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 125.000,00 Euro.

Heute leidet unsere Mandantin an dauerhaften Schmerzen, sowie an nach wie vor bestehenden Bewegungseinschränkungen des rechten Arms. Da die Anspruchsgegnerin die Metallfixierung des Knochens in einem falschen Winkel anbrachte, wuchs der Knochen behandlungsfehlerbedingt falsch zusammen. Aufgrund dessen ist es unserer Mandantin heute unmöglich ihre rechte Hand (im gleichen Maße wie ihre linke Hand) nach außen zu drehen.

 

Außerdem trug sie zwei große Narben an der rechten Schulter davon. Des Weiteren hat sie keine Kraft im rechten Arm, wodurch die Mandantin im Alltag in jeglichen Bereichen eingeschränkt ist. 

 

Zunächst war unsere Mandantin vom 31.03.2021 bis 07.05.2021 arbeitsunfähig und konnte ihrem Beruf als Krankenschwester nicht mehr nachgehen. Diese Arbeitsunfähigkeit erweiterte sich sodann vom 29.09.2021 bis heute. Dies löste naturgemäß Zukunftsängste, depressive Phasen und Niedergeschlagenheit bei der Mandantin aus. Dazu kommt die weitere Einnahme von Schmerzmitteln, welche sie täglich somnolent macht. 

 

Die Behandlung unserer Mandantin im Klinikum der Anspruchsgegner war grob fehlerhaft. Hätten die Behandler vor der Operation eine geeignete Schraubenlänge gewählt und intra- und postoperativ die Lage der Schraube befundet, wäre es nicht zu einer solch massiven Schädigung der Schulter mit der Folge von erheblichen Bewegungseinschränkungen sowie der Zerstörung der Bizepssehne gekommen. Zudem wären auch keine Revisionsoperation sowie (weiterhin andauernde) Physiotherapie nötig geworden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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