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Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 220.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 220.000,00 Euro.

Wären von den behandelnden Ärzten, anlässlich der von der Patientin seit Mai 2018 beklagten Rückenschmerzen frühzeitig entsprechende diagnostische Untersuchungsmaßnahmen (CT-Untersuchung der Wirbelsäule) durchgeführt worden und wäre die medizinisch dringend notwendige Bestrahlung der Wirbelsäule der Patientin eingeleitet worden, hätte man den Bruch des LWK 4 vermeiden oder jedenfalls früher erkennen können, sodass die Patientin die monatelangen Schmerzen durch eine frühere Stabilisierungs-Operation erspart worden wären. 

 

Indem sich der Antragsgegner zudem auf eine symptomatische und auf einer fehlerhaften Diagnose beruhende Behandlung der Kopfschmerzen der Patientin mittels starker Analgetika und Migränemedikation beschränkte, ohne der Ursache der Kopfschmerzattacken und neurologischen Ausfallerscheinungen nachzugehen, und zudem eine Strahlentherapie entgegen der expliziten Empfehlung der Klinik verweigerte, wurde die zwingend notwendige Therapie der Meningeosis karzinomatosa wesentlich verzögert und die Metastasierung schritt ungehindert fort, bis sie schließlich zum Tod der Ehefrau und Mutter der Antragsteller führte. 

 

Wären die behandelnden Ärzte der ausgeprägten neurologischen Symptomatik der Patienten bereits umgehend nach Einlieferung in die Klinik der Antragsgegner am 02.11.2018 mittels MRT-Untersuchung oder Liquorpunktion nachgegangen, so wäre die Meningeosis karzinomatosa noch rechtzeitig erkannt worden und wäre unter Umständen noch zu therapieren gewesen. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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