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Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 120.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.

Geplant war die laparoskopische Entfernung der Gebärmutter mit den Eileitern und den Eierstöcken. Über diese Operation wurde unsere Mandantin aufgeklärt und nur in diese Operation hat sie auch eingewilligt. Nachdem während der Operation ein Nerventumor an der linken Beckenwand festgestellt wurde, haben die Operateure eigenmächtig entschlossen diesen zu entfernen, ohne das dafür erforderliche Einverständnis unserer Mandantin einzuholen. 

 

Mit der Entfernung eines Nerventumors gehen erhebliche Risiken, insbesondere das Risiko einer irreversiblen Nervenschädigung mit Lähmungen und Schmerzen einher. 

 

Unsere Mandantin hätte über mögliche Behandlungsalternativen und die Risiken der Entfernung des Tumors aufgeklärt werden müssen. Erst wenn unsere Mandantin infolge dessen in die Entfernung eingewilligt hätte, hätte die Operation vorgenommen werden dürfen.

 

Durch den fehlerhaft durchgeführten operativen Eingriff wurde der Plexus lubosacralis beschädigt und eine Heber- und Senkerschwäche des Fußes verursacht.

 

Hätte man unsere Mandantin korrekt und schonungslos aufgeklärt, hätte sie der operativen Entfernung des Tumors niemals zugestimmt. Vielmehr hätte sie sich an einen Neurochirurgen gewandt, der auf die Behandlung von Nerventumoren spezialisiert ist und entsprechend eine Fachmeinung eingeholt.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.