· 

Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Aufgrund der im Rahmen des ersten Eingriffs vom 18.08.2015 fehlerhaften intraoperativen radiologischen Bestimmung (und Kontrolle) der zu behandelnden Bandscheibe erfolgte eine Verwechslung des zu operierenden Segments. In der Folge wurde eine Nukleotomie an einer Bandscheibe durchgeführt, für deren operative Behandlung zu diesem Zeitpunkt weder eine Einwilligung noch eine Indikation bestand. Statt den Gesundheitszustand des Mandanten zu verbessern, wurde durch diesen Eingriff die Bandscheibe in Höhe LWK 3/4 massiv geschädigt. Es kam zu einem erneuten Massenvorfall, wodurch ein zweiter operativer Eingriff am 12.09.2015 und ein hiermit verbundener stationärer Aufenthalt erforderlich wurde. 

 

Zudem blieb der eigentlich bereits in der ersten Operation zu entfernende Bandscheibenvorfall in Höhe LWK 4/5 aufgrund dieser gravierender Fehler noch fast einen Monat unbehandelt, was zu einer Vertiefung des schon präoperativ vorhandenen Nervenschadens des Mandanten, insbesondere zu einer erheblichen Verschlechterung der Fußheberparese führte. 

 

Bei korrektem Vorgehen wäre mit einer Rückbildung der vor der Operation am 18.08.2015 vorhandenen Rückenschmerzen und der Fußheberparese zu rechnen gewesen. Es wäre nicht zu nachhaltigen schweren Nervenschädigungen gekommen. Der Mandant wäre mithin heute nicht gehbehindert und schmerzfrei. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte



Fachanwalt Medizinrecht.

Fachanwalt Michael Graf

Fachanwalt Versicherungsrecht.

Graf Johannes Patientenanwälte


Kontakt


Bewertungen



Spezialgebiete

Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


Besuchen Sie uns.

Michael Graf Patientenanwälte auf FACEBOOK - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
- Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht
Michael Graf Patientenanwälte auf YouTube - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Michael Graf Patientenanwälte Freiburg. Experten im Versicherungsrecht.
Michael Graf Patientenanwälte auf TWITTER - Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht


Graf Johannes Wesselkamp

Patientenanwälte


Michael Graf Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Freiburg

🏢 Friedrichstraße 50

79098 Freiburg 

✆ 0761-897-88610

 

🏢 Ludwig-Erhard-Allee 10

76131 Karlsruhe 

✆ 0721-509-98809

 

🏢 Schutterwälderstraße 4

77656 Offenburg 

✆ 0761-897-88610


Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.