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Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 120.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im Vorfeld des operativen Eingriffs die möglichen Behandlungsmethoden umfassend abgewägt und wäre die sodann am 09.10.2019 durchgeführte Kyphoplastie sorgfältig und dem Facharztstandard entsprechend durchgeführt worden, so wäre es nicht zu dem intraoperativen Zementaustritt mit der Folge einer lebensbedrohlichen Zementembolie gekommen. 

 

Hätte zudem der Behandler unmittelbar nach der durchgeführten Kyphoplastie am 09.10.2019 aufgrund des Zementaustritts eine entsprechende Überwachung des Mandanten veranlasst und diesen entsprechend darüber aufgeklärt, so hätte frühzeitig auf den Befund reagiert werden können und es wäre es nicht zu der schweren Zementembolie gekommen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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