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Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.

Das Nichterheben der zur weiteren Abklärung erforderlichen Befunde (v.a. Punktion) war kausal für die verspätete Abzessausrämung erst am 31.05.2017 und die daraus resultierenden Dauerschäden des Mandanten. 

 

Eine frühzeitige Punktion und insbesondere eine unmittelbar daran anschließende Abzessausräumung hätten weitere für den Mandanten unerträgliche Schmerzen und dauerhafte neurologische Schäden verhindert. 

 

Es hätte bei einer dem Facharztstandard entsprechenden Behandlung des Mandanten eine frühzeitige Revisionsoperation spätestens am 27.05.2017 erfolgen können und müssen. Mithin wäre der Leidensweg und die konkret eingetretenen Dauerschäden des Mandanten vermieden worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


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