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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte nachdem sie die Magensonde legten, entsprechend erschöpfend die Lage befundet, hätten sie bereits hier festgestellt, dass diese in den Luftwegen liegt und nicht im Magen-Darm-Trakt. Daraufhin hätte man diese noch vor der ersten Applikation der Aktivkohle-Lösung neu legen können, sodass die Lunge nicht geschädigt worden wäre und es vermutlich sogar zum Behandlungserfolg gekommen wäre.

 

Hätten die behandelnden Ärzte eine Überprüfung der Sondenlage mittels Luftinsufflation und Auskultation - die nach den Leitlinien der Intensivmediziner zwingend empfohlen ist - durchgeführt und nicht lediglich mittels Aspiration von Flüssigkeit über eine Spritze, wäre zeitig erkannt worden, dass die Magensonde falsch liegt.

 

Hätten die behandelnden Ärzte die Reaktion der Patientin während und nach der ersten Applikation (starkes Wehren, nach Atem ringen sowie der Fall der Sauerstoffsättigung) ernst genommen und auch hier entsprechend befundet, statt behandlungsfehlerbedingt einige Stunden abzuwarten und ihr sodann auch noch erneut eine Aktivkohle-Lösung zu verabreichen, wäre zumindest ein nicht ganz so großer Anteil dessen in die Lunge gelangt. Möglicherweise hätte man hier den Schaden noch beheben können.

 

Spätestens nach weiterem Ansteigen des Sauerstoffbedarfs und zunehmender Dyspnoe nach der ersten Applikation hätte man eine röntgenologische Lagekontrolle der Magensonde in Betracht ziehen müssen.

 

Bei einer fachgerechten Überprüfung der Sondenlage mit Luftinsufflation und Auskultation, spätestens aber durch eine röntgenonologische Lagekontrolle, wäre es nicht zur Aspiration mit tödlichem Ende gekommen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei Sauerstoffmangel während der Geburt, fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt, Notsectio, Hebammenfehlern, ärztlichen Versäumnissen, Hirnschäden, Cerebralparese/Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach gravierenden Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Diagnosefehlern, Operationsfehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Pflegebedarf, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse oder lebenslange Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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