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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 75.000,00 Euro.

Hätten die Behandler im Rahmen der Erstvorstellung am 02.02.2020 eine umfangreiche Untersuchung des Genitals durchgeführt und alle erforderlichen Befunde erhoben, hätte die Hodentorsion früher festgestellt werden können. 

 

Die am 06.02.2020 durchgeführte Operation hätte bereits am 02.02.2020, spätestens jedoch am 03.02.2020 vorbereitet und sodann durchgeführt werden können. Der linke Hoden des Mandanten hätte bei einer rechtzeitigen Behandlung erhalten werden können. Hätten die Behandler im Rahmen des Eingriffes am 06.02.2020 eine Fixierung des verbleibenden rechten Hodens vorgenommen, wäre die am 09.02.2020 erfolgte zweite Operation vermeidbar gewesen.

 

Fakt ist, wäre eine facharztgerechte Behandlung erfolgt, so wären die notwendigen Maßnahmen wahrscheinlich bereits am 02.02.2020, sicher aber am 03.02.2020 eingeleitet worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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