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Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Hätte man den genauen Nervenverlauf im Vorfeld der Operation festgestellt oder / und wäre man beim Legen des Schmerzkatheters am 19.12.2015 mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen, so wäre es zu keiner Verletzung des N. Femoralis gekommen. Diese Verletzung wäre neben einem sorgfältigeren Vorgehen auch dadurch vermieden worden, dass der Schmerzkatheter nicht durch einen Berufsanfänger angebracht worden wäre. Wäre ferner die Manschette zur Blutsperre mit der gebotenen Vorsicht angebracht worden, so wäre es auch zu keiner Läsion des N. ischiaticus gekommen.

 

Schließlich hätte durch eine unverzügliche Ursachenforschung bzgl. der postoperativen Schmerzen der Mandantin die Nervschädigung deutlich früher als Auslöser identifiziert werden können. Sodann hätte unsere Mandantin früher medikamentös eingestellt werden können und eine entsprechende Behandlung früher begonnen werden können.

 

Ferner wäre es bei Beachtung der Hygienevorschriften zu keiner Infektion des Knies gekommen. Wäre jedoch wenigstens der Schmerzursache unverzüglich nachgegangen worden, ein Keimnachweis geführt und sodann eine entsprechende Behandlung eingeleitet worden, so wären unserer Mandantin die Arthroskopien am 19.10.2017 und am 12.01.2018 sowie die Explantation der Knieprothese am 07.02.2018 mitsamt der Neuimplantation einer Revisionsendoprothese am 27.02.2018 erspart geblieben.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.