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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Wäre unser Mandant umfassend aufgeklärt worden, so hätte er sich nicht an dem Griff über seinem Krankenbett nach oben gezogen. Es wäre dann bereits nicht zu dem stechenden Schmerz im Lendenwirbelbereich gekommen. Wäre bei unserem Mandanten, nachdem er mehrere Stunden über neurologische Ausfälle klagte, jedenfalls zeitnah eine abklärende CT- oder MRT-Untersuchung erfolgt, so hätten das Hämatom sowie die Kompression des Rückenmarks bereits deutlich früher erkannt und behandelt werden können. Sodann wäre das Rückenmark nicht derart geschädigt worden, dass zu dessen Erholung eine Laminektomie der Wirbel C5/6 und C7 und eine Spondylodese des Wirbels C4 durchgeführt werden musste. Der Mandant würde sodann heute weder unter Bewegungseinschränkungen im HWS Bereich noch unter Taubheitsgefühlen der Extremitäten leiden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Wesselkamp

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Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten sowie Eltern geschädigter Kinder. Im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Patientenrecht prüfen und übernehmen wir insbesondere Fälle, in denen nach einem möglichen Behandlungsfehler erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen eines schweren Medizinschadens bestehen. 

 

Unser Schwerpunkt liegt auf Geburtsschäden und Kindsschäden, etwa bei fehlerhafter CTG-Bewertung, verspätetem Kaiserschnitt bzw. Notsectio, ärztlichen Versäumnissen oder Hebammenfehlern; hier meist mit schweren Folgen wie Sauerstoffmangel während der Geburt sowie Hirnschäden, Cerebralparese bzw. Zerebralparese oder einer schweren Behinderung des Kindes nach Schwangerschaft, Geburt oder Nachsorge. 

 

Darüber hinaus vertreten wir Patientinnen und Patienten bei schweren Personenschäden nach Behandlungs- und Arztfehlern, Krankenhausfehlern, Operationsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, insbesondere wenn Dauerschäden, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegebedarf oder lebenslange Berufsunfähigkeit oder Zukunftsschäden im Raum stehen. 

 

Wenn Sie oder Ihr Kind durch einen schweren Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden, können Sie uns Ihren Fall über unseren Fragebogen zur ersten rechtlichen Einschätzung schildern.


Besuchen Sie uns.

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Gabriela Johannes - Experte für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit in Freiburg, Karlsruhe und Offenburg.