
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Wäre unser Mandant umfassend aufgeklärt worden, so hätte er sich nicht an dem Griff über seinem Krankenbett nach oben gezogen. Es wäre dann bereits nicht zu dem stechenden Schmerz im Lendenwirbelbereich gekommen. Wäre bei unserem Mandanten, nachdem er mehrere Stunden über neurologische Ausfälle klagte, jedenfalls zeitnah eine abklärende CT- oder MRT-Untersuchung erfolgt, so hätten das Hämatom sowie die Kompression des Rückenmarks bereits deutlich früher erkannt und behandelt werden können. Sodann wäre das Rückenmark nicht derart geschädigt worden, dass zu dessen Erholung eine Laminektomie der Wirbel C5/6 und C7 und eine Spondylodese des Wirbels C4 durchgeführt werden musste. Der Mandant würde sodann heute weder unter Bewegungseinschränkungen im HWS Bereich noch unter Taubheitsgefühlen der Extremitäten leiden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!