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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 70.000,00 Euro.

Wäre die MPFL-Plastik bei der Operation erstens nicht zu straff angelegt worden, so hätte dies für die Mandantin eine bessere Beugefähigkeit des Knies bedeutet. Sie hätte sich sodann nicht der Revisionsoperation am 22.01.2019 zur Verlängerung MPFL-Plastik unterziehen müssen.

 

Zweitens hätte ein sorgsames und korrektes Anbringen der Plastik das Entstehen eines TTTG Abstandes von 19mm und die dadurch entstandene erhöhte Lateralisationstendenz der Kniescheibe vermieden. Sodann wäre die Kniescheibe in der richtigen Bahn verlaufen und es hätte keine Fehlstellung der Kniescheibe bestanden. Der Knorpel hinter der Kniescheibe wäre dann nicht seit der Operation am 30.07.2018 fehlbelastet worden. Mangels eines verstärkten Abriebs des Gelenkknorpels hinter der Kniescheibe wäre es final zu keinem vollschichtigen retropatellaren Knorpelschaden gekommen.

 

Diese Fehlbelastung wäre drittens auch zu vermeiden gewesen, wenn bereits am 30.07.2018 eine Medialisierung der Patella (Kniescheibe) mittels einer Schraubenosteosynthese an der Tibia erfolgt wäre.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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