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Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Sowohl die durch den Behandler unterlassene klinische Untersuchung der Mandantin, als auch die infolgedessen unterlassene neurochirugische Vorstellung sowie die unterlassene zeitnahe MRT-Untersuchung führten dazu, dass die neurologischen Defizite, mithin eine Notfallsituation, verkannt wurden. Die erforderliche Notoperation konnte mithin erst zwei Tage und damit zu spät durchgeführt werden, sodass sich die neurologischen Defizite bis heute nicht vollständig zurückbilden konnten.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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